Bayern: Weniger Bürokratie und schnellere Bearbeitung bei Fällen von Grenzgängern
Überarbeitete Vordrucke zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff. AStG
Die mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom25. Juni 2024 im Bundessteuerblatt (BStBl I 2024 S. 984) veröffentlichtenVordruckmuster zur Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7 ff.Außensteuergesetz (AStG), für die Feststellungsjahre ab 2022, dieWirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft betreffen, die nach dem 31. Dezember2021 beginnen, wurden aufgrund der ab dem Veranlagungszeitraum 2025 bestehendengesetzlichen Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung nach amtlichem Datensatzdurch Datenfernübertragung überarbeitet und an die technischen Anforderungenangepasst.
Die überarbeiteten und mit den obersten Finanzbehörden derLänder abgestimmten bundeseinheitlichen elektronischen Vordrucke Erklärung zurgesonderten – und gegebenenfalls einheitlichen – Feststellung nach § 18 Absatz1 bis 3 Außensteuergesetz für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021beginnen, und Anlage FB-ASt – Angaben zum Feststellungsbeteiligten nebstAnleitung zur Feststellungserklärung nach § 18 AStG stehen in ELSTER bereit.Sie werden dementsprechend weder bekannt gemacht noch im Formular-Management-Systembereitgestellt.
Die Abfragen aus den Vordrucken Anlage NaP – Angaben zunahestehenden Personen, Anlage Erwb – Angaben zu erweitert beschränktsteuerpflichtigen Feststellungsbeteiligten und Anlage MT – Geltendmachung desMotivtests nach § 8 Absatz 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 13 Absatz4 AStG) wurden – soweit erforderlich – in diese Vordrucke integriert. Einigeder Abfragen aus den bisher geltenden Vordrucken mussten aufgrund derprogrammtechnischen Vorgaben in ELSTER in einen neu entwickelten Fragebogen zurPrüfung der Voraussetzungen der §§ 5, 7 bis 13 AStG verschoben werden. DerFragebogen soll der Prüfung dienen, ob die Voraussetzungen für die(Hin-)Zurechnungsbesteuerung vorliegen und gegebenenfalls eine Steuernummer fürZwecke der Feststellung nach § 18 Absatz 1 bis 3 AStG zu erteilen ist, sofernSteuerpflichtige aufgrund ihrer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung aneiner ausländischen Gesellschaft für Zwecke der Feststellung nach § 18 Absatz 1bis 3 AStG noch nicht steuerlich erfasst sind.
Nach Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länderwerden hiermit folgende Vordruckmuster bekannt gegeben:
Die überarbeitete Anzeige nach § 18 Absatz 3 Satz 2 AStG zur Geltendmachung, dass der Motivtest nach § 8 Absatz 2 AStG (gegebenenfalls in Verbindung mit § 13 Absatz 4 AStG) erfüllt ist, nebst Anleitung.
Der Fragebogen zur Prüfung der Voraussetzungen der §§ 5, 7 bis 13 AStG nebst Ausfüllhilfe.
Die Arbeiten zur Schaffung der technischen Voraussetzungenfür die Abgabe der vorgenannten Anzeige und des Fragebogens nach amtlichvorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle sind nochnicht abgeschlossen. Bis zum Abschluss dieser Arbeiten sind fürVeranlagungszeiträume ab 2025 die mit diesem Schreiben neu bekannt gegebenenVordrucke zu verwenden. Die Vordrucke stehen voraussichtlich ab dem 6. April2026 im Formular-Management-System (FMS) als ausfüllbares Formular bereit.
Die Vordrucke sind auf der Grundlage der unverändertenVordruckmuster zu erstellen.
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV B 5 - S1369/19/10001 :004 vom 27.03.2026
ZumSchreiben einschl. Vordruckmuster auf der Internetseite des BMF