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Über Internet-Plattformen erzielte Einkünfte: Entwurf für ein Vertragsgesetz zum automatischen Informationsaustausch vorgelegt
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung derWirtschaft wurden bei der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeitund Entwicklung (OECD) bereits 2020 Mustervorschriften für Meldungen vonBetreibern digitaler Plattformen (Model Rules for Reporting by Platform Operators– MRDP) erarbeitet, die anschließend auf EU-Ebene durch die DAC7 in dieAmtshilferichtlinie eingeflossen sind.
Das am 01.01.2023 in Kraft getretenePlattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) verpflichtet in Umsetzung dieserDAC7-Vorgaben Plattformbetreiber zur jährlichen Meldung von Informationen überUmsätze, die von Anbietern über ihre Plattformen erzielt wurden, an das Bundeszentralamtfür Steuern (BZSt).
Um künftig auch mit Drittstaaten auf Basisder MRDP gemeldete Informationen zu Plattform-Umsätzen austauschen zukönnen, hat die Bundesregierung am 26.11.2024 die Mehrseitige Vereinbarungzwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch vonInformationen über Einkünfte, die mittels digitaler Plattformen erzielt wurden,unterzeichnet. Mit dem vorliegenden Vertragsgesetz soll die erforderlicheZustimmung der gesetzgebenden Körperschaften für die Abgabe der nach § 7Absatz 1 der Vereinbarung an die OECD zu übermittelnden Notifikation eingeholtwerden.
Bundesfinanzministerium, PM vom 24.03.2026