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Tübinger Verpackungssteuer: Hat Bundesverfassungsgericht erreicht

11.09.2023

Die Tübinger Verpackungssteuer auf Einweggeschirr kommt vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Wie der "Spiegel" am 08.09.2023 auf seinen Internetseiten berichtete, hat eine McDonald`s-Franchisenehmerin Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte zuvor die kommunale Verpackungsteuersatzung im Wesentlichen bestätigt (Urteil vom 24.05.2023, BVerwG 9 CN 1.22). In der Vorinstanz – dem Verwaltungsgerichthof Baden-Württemberg – hatte dagegen die Franchisenehmerin, die in dem Verfahren vom McDonalds-Konzern unterstützt wird, die Klage noch gewonnen.

Die Steuer soll nach dem Willen Tübingens dazu beitragen, den Müll im öffentlichen Raum zu reduzieren. Wie der "Spiegel" meldet, soll McDonald`s bekundet haben, die Franchisenehmerin weiter unterstützen zu wollen. Aus Sicht des Konzerns bedürfe es einer bundesweit einheitlichen Lösung. Dies würde Planungssicherheit für die Franchisenehmer bringen und "notwendige Innovationen für nachhaltigere Verpackungen in der Breite fördern".

"Spiegel", Internetmeldung vom 08.09.2023

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