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Tourismus: Rat der EU gibt grünes Licht für Verordnung über Kurzzeitvermietungen

19.03.2024

Der Rat der Europäischen Union hat eine Verordnung über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften angenommen. Damit soll die kurzfristige Vermietung von Unterkünften transparenter und den zuständigen Behörden die Regulierung dieses Bereichs erleichtert werden.

Mit den neuen Regeln werden einheitliche Registrierungsanforderungen für Gastgeber und kurzfristig vermietete Unterkünfte eingeführt. Dazu gehören individuelle Registrierungsnummern, die auf der Website angezeigt werden müssen. Um sie zu erhalten, müssen die Gastgeber grundlegende Informationen übermitteln. Ohne Registrierungsnummer soll es nicht mehr möglich sein, Dienstleistungen im Bereich der Kurzfristvermietung anzubieten.

Über einheitliche digitale Zugangsstellen in den Mitgliedstaaten müssen die Online-Plattformen künftig regelmäßig über die Vermietung ihrer Gastgeber informieren. Dies soll den zuständigen Behörden helfen, zuverlässige Statistiken zu erstellen und fundierte Regulierungsmaßnahmen zu ergreifen.

Nachdem der Rat den Standpunkt des Europäischen Parlaments jetzt gebilligt hat, ist der Rechtsakt angenommen. Die Verordnung wird nach der Unterzeichnung durch die Präsidentin des Parlaments und den Präsidenten des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie gilt, sobald 24 Monate nach ihrem Inkrafttreten vergangen sind.

Rat der Europäischen Union, PM vom 18.03.2024

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