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Tödlicher Verkehrsunfall: Dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe für Raser

08.08.2022

Ein Mann, der wegen Fahrens mit überhöhter Geschwindigkeit den Tod von drei Menschen verursacht hat, muss wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Das Landgericht (LG) Frankenthal hat ihm außerdem die Fahrerlaubnis entzogen und seinen Führerschein eingezogen. Die Fahrerlaubnisbehörde wies das Gericht an, vor Ablauf von zwei Jahren keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Das LG sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte an einer unübersichtlichen Stelle mit weit überhöhter Geschwindigkeit gefahren war und damit vorsätzlich den Straßenverkehr gefährdet hatte. Der dadurch allein durch ihn verursachte Unfall habe zum Tod von drei Menschen geführt. Diese schwerwiegenden Folgen habe der Angeklagte jedoch weder vorhergesehen noch gewollt. Der Angeklagte sei somit zwar vorsätzlich zu schnell gefahren, habe den Tod der drei Menschen aber nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig herbeigeführt.

Weiter hat es das LG nicht als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte ein so genanntes "Kraftfahrzeugrennen gegen sich selbst" gefahren ist. Zwar habe sich der Angeklagte grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhalten. Die Kammervorsitzende sprach hier von "sinnloser Raserei". Für ein "Fahrzeugrennen gegen sich selbst" müsse aber hinzukommen, dass er dabei auch die Absicht hatte, die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erzielen, und zwar über eine nicht ganz unerhebliche Wegstrecke. Darin manifestiere sich der Renncharakter der Fahrt. Dies habe das LG jedoch nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen können.

Landgericht Frankenthal (Pfalz), PM vom 08.07.2022

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