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Tödlicher Unfall auf A9 bei Ingolstadt: Muss zum Teil neu verhandelt werden

19.08.2022

Ein durch einen Raser verursachter Unfall auf der A9 bei Ingolstadt, der für den Fahrer eines anderen Autos tödlich endete, muss zum Teil neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) beanstandet die Ausführungen des Landgerichts (LG) Ingolstadt zum Vorsatz des Angeklagten als widersprüchlich.

Das LG hatten den Angeklagten unter anderem wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Nach den Feststellungen des LG war der damals 22-jährige Angeklagte im Oktober 2022 mit seinem 575-PS-starken BMW M4 auf der Bundesautobahn A9 bei Ingolstadt trotz einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h mit einer Geschwindigkeit von über 200 km/h auf der linken Spur auf das Heck eines Audi A4 aufgefahren, der mit 120 km/h auf die linke Spur gewechselt war. Durch den Zusammenprall wurde der Audi von der Fahrbahn geschleudert und dessen Fahrer tödlich verletzt.

Der BGH hat auf die Revisionen des Angeklagten und des Nebenklägers, der eine Verurteilung des Angeklagten wegen Totschlags anstrebt, das Urteil mit den Feststellungen zur inneren Tatseite aufgehoben. Der BGH beanstandet, dass die Begründung, mit der das LG einen Gefährdungsvorsatz des Angeklagten im Sinne von § 315d Absatz 2 Strafgesetzbuch bejaht hat, nicht in Übereinstimmung mit den Ausführungen zu bringen ist, mit denen es einen Tötungsvorsatz verneint hat. Daher müsse die Sache insoweit neu verhandelt werden.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.08.2022, 4 StR 377/21

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