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Tierhaltungskennzeichnung: Soll mehr Transparenz für Verbraucher bringen

14.10.2022

Lebensmittel tierischer Herkunft sind künftig mit der Haltungsform der Tiere zu kennzeichnen. Eine fünfstufige Skala soll Auskunft über die Haltungsstufe geben. In einem ersten Schritt sollen Händler verpflichtet werden, frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch beim Verkauf entsprechend zu kennzeichnen. Das regelt ein Gesetzentwurf, den die Bundesregierung beschlossen hat.

Die fünf zu kennzeichnenden Haltungsformen sind danach die Haltungsform Stall, die Haltungsform Stall + Platz, die Haltungsform Frischluftstall, die Haltungsform Auslauf/Freiland sowie die Haltungsform Bio.

Eines der Kernelemente des Gesetzes ist die Etablierung einer gesetzlichen Verpflichtung, Lebensmittel tierischer Herkunft mit der Haltungsform der Tiere zu kennzeichnen, von denen das Lebensmittel gewonnen wurde. Das Gesetz regelt zudem die Pflichten der Marktteilnehmer, also der Landwirtinnen und Landwirte und derjenigen, die das Lebensmittel verkaufen.

Die Verpflichtung zur Kennzeichnung soll bei in Deutschland gehaltenen Tieren bestehen, die dort an Endverbraucher verkauft werden – unter anderem im Einzelhandel, bei der Bedientheke, im Onlinehandel oder auf dem Wochenmarkt.

Maßgeblich für die Kennzeichnung soll die Haltungsform der Tiere während des produktiven Lebensabschnittes sein, bei Fleisch also die Mast. Die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung soll schrittweise eingeführt werden, nun beginnend mit frischem Schweinefleisch, gekühlt oder gefroren, verpackt oder unverpackt. Sie soll Verbraucher anhand der fünf Haltungsformen für Schweine informieren.

Für Schweine bedeute das konkret, so die Bundesregierung, dass die "Haltungsform Stall" den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht. Die nächsthöheren Stufen sollen zunehmend mehr Platz, mehr Frischluft und Auslauf für die Schweine vorsehen. Bei der "Haltungsform Bio" würden die Anforderungen der EU-Ökoverordnung (EU) 2018/848 gelten. Das bedeute eine noch größere Auslauffläche und noch mehr Platz im Stall gegenüber anderen Haltungsformen.

Die Kennzeichnung der Haltungsform sei auf den Lebensmitteln gut sichtbar und gut lesbar anzubringen. Bei nicht vorverpackten Lebensmitteln sei sie der Haltungsform in der Nähe des Lebensmittels so bereitzustellen, dass die Verbraucher sie vor dem Kauf sehen können. Im Fernabsatz, zum Beispiel im Onlinehandel, soll die Kennzeichnung der Haltungsform vor dem Abschluss des Kaufvertrags verfügbar sein müssen.

Innerhalb der Lebensmittelkette müssten die Informationen zur Haltungsform wahrheitsgemäß weitergegeben und rückverfolgt werden können. Die Landwirte zeigten der zuständigen Behörde die Haltungsformen der Tiere in ihrem Betrieb. Änderungen seien der Behörde unverzüglich mitzuteilen. Diese lege für jede angezeigte Haltungseinrichtung eine Kennnummer fest, aus der die Haltungsform erkennbar ist, und führe darüber ein Register. Der landwirtschaftliche Betrieb muss laut Regierung Aufzeichnungen über die angezeigten Haltungsformen und die darin gehaltenen Tiere führen. Bei Verstößen soll ein Bußgeld verhängt werden können.

Weiter geht die Regierung auf das Gesamtkonzept für eine zukunftsfeste Tierhaltung ein. Dieses umfasse vier zentrale Bausteine: eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung, ein Förderkonzept für den Umbau der Ställe inklusive einer langfristigen Perspektive für die Betriebe, bessere Regelungen im Tierschutzrecht sowie Anpassungen im Bau- und Genehmigungsrecht.

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sei ein wichtiger erster Schritt hin zu einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Tierhaltung, betont die Bundesregierung. In diesem Zusammenhang habe das Kabinett jetzt auch eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung beschlossen. Sie regele die Anforderungen an die Haltung von Mastschweinen im Frischluftstall und im Freiland.

Landwirte, die ihre Ställe für mehr Tierschutz umbauen, will die Bundesregierung langfristig unterstützen. Im Bundeshaushalt sei bereits eine Milliarde Euro für die Startphase des Umbaus eingeplant, so das Kabinett.

Mit der verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung auf nationaler Ebene gehe die Bundesregierung innerhalb des Europäischen Binnenmarkts voran. Nach der Verabschiedung im Kabinett sei der Gesetzentwurf von der Europäischen Kommission zu notifizieren. Denn Produkte aus anderen EU-Ländern dürften nicht diskriminiert werden.

Bundesregierung, PM vom 12.10.2022

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