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Thüringen: Steuerfahnder erzielten in 2021 Mehrergebnis von fast 20 Millionen Euro

03.05.2022

Die beiden Steuerfahndungsstellen in Gera und Gotha haben 2021 Mehrsteuern in Höhe von fast 20 Millionen Euro aufgedeckt werden. Wie das Finanzministerium Thüringen ausführt, sind das knapp drei Millionen Euro mehr als im Jahr 2020.

"2021 war das zweite von der Pandemie geprägte Jahr. Deshalb freue ich mich umso mehr, dass die Thüringer Steuerfahndungen trotz erschwerter Prüfungsbedingungen sehr erfolgreich gearbeitet haben", sagt Finanzministerin Heike Taubert (SPD).

Die Steuerfahndung decke Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten auf. "In den vergangenen Jahren hat sich die Arbeit der Steuerfahndung gewandelt. Viele Betrugsmodelle finden insbesondere im digitalen Raum statt. Da ist es wichtig, dass unsere Fahnderinnen und Fahnder selbst gut vernetzt sind, um Steuerstraftaten schnell aufzudecken und so einen großen Beitrag zur Steuergerechtigkeit im Freistaat leisten", so Taubert weiter.

Die 57 Thüringer Steuerfahnder im Freistaat hätten 2021 364 Fahndungsprüfungen durchgeführt und 134 Strafverfahren eingeleitet. Dazu kämen 129 Amts- und Rechtshilfeersuchen anderer Behörden und Dienststellen. An dieser Stelle seien auch die beiden Bußgeld- und Strafsachenstellen in Gera und Gotha zu erwähnen, die in ihrer Funktion als "Staatsanwaltschaft" der Steuerverwaltung eigenverantwortlich die Ermittlungen in Steuerstrafverfahren leiten und die steuerstraf- und bußgeldrechtliche Würdigung wahrnehmen. Dabei seien sie im Rahmen der rechtlichen Kompetenzen zu allen verfahrensleitenden Entscheidungen unter Ausnahme der Klagebefugnis berechtigt.

Die Bediensteten der Bußgeld- und Strafsachenstellen haben laut Finanzministerium Thüringen zusätzlich rund 1,2 Millionen Euro an reinen Geldauflagen und Geldbußen aus Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren eingenommen. In Zusammenarbeit mit den Gerichten seien weitere Urteile über Geldstrafen von insgesamt 733.385 Euro ergangen. Die Ermittlungen beider Stellen hätten zu Gefängnisstrafen von insgesamt 49 Jahren und sechs Monaten geführt.

Die Steuerfahndung und Bußgeld- und Strafsachenstellen seien ein Teil der Thüringer Finanzverwaltung und würden dann tätig, wenn Steuerpflichtige unvollständige oder falsche Angaben in ihren Steuererklärungen gemacht haben oder ihren Erklärungspflichten nicht nachgekommen sind, sodass Steuern verkürzt oder hinterzogen wurden. Hierzu seien die Beamten der Steuerfahndung mit polizeilichen Befugnissen ausgestattet. Sie könnten mit richterlicher Anordnung beispielsweise Durchsuchungen durchführen oder Gegenstände beschlagnahmen.

Finanzministerium Thüringen, PM vom 25.04.2022

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