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Terminvorschau des BFH: Mündliche Verhandlung zum Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg
Der II. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) wird am Mittwoch,den 22. April 2026 in zwei Verfahren zum Landesgrundsteuergesetz (LGrStG)Baden-Württemberg mündlich verhandeln.Die mündlichen Verhandlungen finden wie folgt statt:
9:30 Uhr: mündliche Verhandlung in derRechtssache II R 26/2410:30 Uhr: mündliche Verhandlung in der Rechtssache II R 27/24
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BFHunter https://www.bundesfinanzhof.de/de/anhaengige-verfahren/im-fokus-grundsteuer/.
Abschließende Entscheidungen werden am 22. April 2026 nochnicht verkündet. Der BFH wird im Rahmen einer Pressemitteilung informieren,wann die Entscheidungen verkündet werden.Die mündlichen Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich; der BFH kann jedochauf Antrag eines Beteiligten, der nicht Finanzbehörde ist, die Öffentlichkeitausschließen (§ 52 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung).
Wenn Sie an den oder einer der mündlichen Verhandlungenteilnehmen möchten, ist dies nur nach vorheriger Anmeldung möglich. DieAnmeldung können Sie ab sofort unter https://www.bundesfinanzhof.de/de/anhaengige-verfahren/im-fokus-grundsteuer/ durchführen;dort stehen auch weitere Informationen zum Ablauf zur Verfügung.
Medienvertreterinnen und Medienvertreter wählen für dieAnmeldung und Akkreditierung bitte den Teaser »Für Medienvertreter/innen«.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich über denTeaser »Für Besucher/innen« anmelden.
Bundesfinanzhof, Mitteilung vom 26.3.2026