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Teilwert von Genossenschaftsanteilen: Bemessung im Rahmen einer Entnahme

06.03.2025

Für die Bemessung des Teilwertes von Geschäftsanteilen an einer Genossenschaft sind die gesellschaftsrechtlichen Besonderheiten der Genossenschaft ebenso zu berücksichtigen wie die konkreten Satzungsregelungen der Genossenschaft im Einzelfall. Das stellt das Finanzgericht (FG) Niedersachsen in einem Fall klar, in dem die Höhe des Teilwertes von Geschäftsanteilen an einer Genossenschaft im Rahmen der Bewertung einer Entnahme streitig war.

Der Teilwert ist nach dem Urteil jedenfalls dann nicht mit dem Nennwert der Geschäftsanteile zu bemessen, wenn eine eng umgrenzte, ausschließlich aus Familienmitgliedern bestehende Genossenschaft mit erheblichen Kapitalrücklagen vorliegt. Bei einer solchen Familiengenossenschaft kommen die genossenschaftsrechtlichen Besonderheiten nach Ansicht des FG nicht in dem Maße zum Tragen wie bei einer typischen Publikumsgenossenschaft.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Revision eingelegt wurde. Diese ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VI R 33/24 anhängig.

Finanzgericht Niedersachsen, Urteil vom 13.11.2024, 3 K 11079/21

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