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Technische Sicherheitseinrichtung für Kassen: Keine Änderungspläne

31.03.2021

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat keine Pläne, die Anforderungen an die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) von elektronischen Kassen zu ändern. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 19/27565) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/27027). Das BSI sei jedoch grundsätzlich bestrebt, die Entwicklung und Zertifizierung von TSE voranzutreiben.

Unternehmen müssen seit 2020 elektronische Kassen mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausrüsten, die vom Bundesamt zertifiziert ist.

Deutscher Bundestag, PM vom 29.03.2021

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