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Tax-free-Verkaufsstellen an Landgrenzen zu Drittländern: Griechenland soll Verbrauchsteuerbefreiung abschaffen

08.02.2024

Weil Griechenland aus ihrer Sicht gegen die EU-Vorschriften über das allgemeine Verbrauchsteuersystem verstößt, hat die Europäische Kommission beschlossen, mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land einzuleiten.

In Griechenland seien Waren, die in Tax-free-Verkaufsstellen an seinen Landgrenzen zu Albanien, Nordmazedonien und der Türkei verkauft werden, von der Verbrauchsteuer befreit. Nach einer Richtlinie hätten Mitgliedstaaten, die am 01.07.2008 Tax-free-Verkaufsstellen außerhalb von Flug- oder Seehäfen unterhielten, diese Verbrauchsteuerbefreiung bis Januar 2017 zwar weiter gewähren dürfen. Griechenland mache aber bis heute von dieser Ausnahme Gebrauch, obwohl dies nach dem EU-Recht nicht länger zulässig sei.

Die Kommission richte daher ein Aufforderungsschreiben an Griechenland. Das Land habe nun zwei Monate Zeit, um auf die Beanstandungen zu reagieren. Andernfalls kann die Kommission beschließen, eine mit Gründen versehene Stellungnahme an das Land zu übermitteln.

Europäische Kommission, PM vom 07.02.2024

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