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Suspendierter Homburger Oberbürgermeister: Verurteilung wegen Untreue rechtskräftig

04.03.2022

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revisionen des derzeit suspendierten Oberbürgermeisters der Stadt Homburg und der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts (LG) Saarbrücken vom 27.01.2021 verworfen. Damit ist die Verurteilung des Angeklagten zu einer Geldstrafe wegen Untreue rechtskräftig.

In einem ersten Rechtsgang hatte das LG Saarbrücken den Angeklagten bereits am 21.02.2019 wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Diese Verurteilung hatte der BGH auf Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 08.01.2020 (5 StR 366/19) weitgehend aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des LG zurückverwiesen.

Nunmehr hat das LG den Angeklagten wegen Untreue durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 90 Euro verurteilt. Nach seiner Auffassung soll der Angeklagte als Oberbürgermeister der Stadt Homburg den teuren Auftrag einer Detektei zur Überprüfung städtischer Mitarbeiter nicht sofort gekündigt haben, nachdem er zutreffend erkannt habe, dass sein Budget zur eigenständigen Auftragsvergabe weit überschritten und die weitere Durchführung des Auftrags wirtschaftlich sinnlos gewesen sei. Durch die Fortführung des Auftrags sei der Stadt Homburg ein Schaden in Höhe von knapp 73.000 Euro entstanden.

Der BGH hat die unbeschränkte Revision des Angeklagten und die auf den Strafausspruch beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft verworfen, weil die Überprüfung des Urteils anhand der Revisionsbegründungsschriften keinen Rechtsfehler ergeben hat. Das Urteil des LG Saarbrücken vom 27.01.2021 ist damit rechtskräftig.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 03.03.2022, 5 StR 228/21

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