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«Stundenzettel»: Muster wurde aktualisiert

15.11.2021

Das Muster eines "Stundenzettels" zur Dokumentation der Arbeitszeit in begünstigten Vorhaben im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) wurde entsprechend den Ausführungen unter Randnummer 116 eines Schreibens des Bundesfinanzministeriums (BMF) zum Forschungszulagengesetz (FZulG) vom 11.11.2021 aktualisiert.

Zur Ermittlung der förderfähigen Aufwendungen nach dem FZulG sind für ein begünstigtes FuE-Vorhaben für jeden Arbeitstag, an dem ein FuE-Arbeitnehmer im begünstigten FuE-Vorhaben tätig wird, Aufzeichnungen zu führen, die den zeitlichen Einsatz dieses Arbeitnehmers in dem jeweiligen FuE-Vorhaben belegen. Entsprechende Stundenaufzeichnungen sind auch über die vom Einzelunternehmer beziehungsweise von den Mitunternehmern erbrachten Eigenleistungen im Sinne des § 3 Absatz 3 FZulG zu führen.

Es gelten die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) (BMF-Schreiben vom 28.11.2019, BStBl I, S. 1269). Dabei verlangt der Grundsatz der Klarheit unter anderem eine systematische Erfassung und übersichtliche, eindeutige und nachvollziehbare Buchung.

Die Stundenaufzeichnungen können daher personell oder elektronisch geführt werden. Personelle Aufzeichnungen sind am Monatsende von einem FuE-Projektverantwortlichen gegenzuzeichnen.

Für die Dokumentation der Arbeitszeit in einem begünstigten FuE-Vorhaben stellt das BMF das Muster eines "Stundenzettels" zur Verfügung (unter www.bundesfinanzministerium.de). Die Verwendung dieses Musters für die Stundenaufzeichnung ist optional.

Bundesfinanzministerium, PM vom 11.11.2021

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