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Studierende: Können jetzt die Energiepreispauschale beantragen

15.03.2023

Ab dem 15.03.2023, können Studierende und Fachschüler die Energiepreispauschale beantragen. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 20/5856) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 20/5643) der CDU/CSU-Fraktion hervor.

Bereits in der neunten Kalenderwoche sei eine Pilotphase angelaufen, in der das Antragsverfahren mit ausgewählten Ausbildungsstätten getestet worden sei. Die 200-Euro-Einmalzahlung könne über eine eigens entwickelte Onlineplattform beantragt werden. Hierfür seien die von der Ausbildungsstätte versandten Zugangsdaten sowie ein BundID-Konto erforderlich.

Am 21.12.2022 trat das Studierenden-Energiepreispauschalengesetz in Kraft. Ziel sei es, Studierende sowie Fachschüler mit einer Einmalzahlung bei den gestiegenen Lebenshaltungskosten zu entlasten. Die rund 3,5 Millionen Berechtigten hätten nun 6,5 Monate Zeit, um das Geld zu beantragen.

Deutscher Bundestag, PM vom 14.03.2023

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