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Studierende: Entlastung durch BAföG-Reform und Zuschüsse

20.12.2022

Eine höhere BAföG-Förderung, Energiepreispauschale, Heizkostenzuschuss und eine Einmalzahlung für alle Studierenden – dies sind die Maßnahmen, die die Bundesregierung angesichts steigender Preise ergriffen hat, um Studierende zu entlasten.

Sie hat eine BAföG-Reform auf den Weg gebracht, die bereits zum 01.08.2022 in Kraft getreten ist. Damit könnten Studierende und Schüler schon in diesem Wintersemester von Leistungsverbesserungen profitieren. So sei mit der Reform der Förderungshöchstbetrag von 861 Euro auf 934 Euro gestiegen, informiert die Bundesregierung. Zugleich sei die Altersgrenze auf 45 Jahre bei Beginn der Ausbildung angehoben worden. Die Freibeträge vom Elterneinkommen der BAföG-Geförderten seien außerdem um 20,75 Prozent und der Wohnbedarfszuschlag von 325 Euro auf 360 Euro angehoben worden.

Die Bundesregierung habe zudem einen BAföG-Notfallmechanismus beschlossen, damit in zukünftigen Krisensituationen Studierende sowie Schüler in der Ausbildung schnell und gezielt unterstützt werden können. Der Bundesrat habe dem Gesetz am 16.11.2022 zugestimmt. Es könne damit voraussichtlich noch im Herbst 2022 in Kraft treten.

Aufgrund der steigenden Energiepreise habe die Bundesregierung zudem einen Heizkostenzuschuss beschlossen. Der erste Heizkostenzuschlag betrage für BAföG-Geförderte, die außerhalb der elterlichen Wohnung wohnen, sowie Aufstiegs-BAföG-Geförderte, die einen Unterhaltsbeitrag erhalten, pauschal einmalig 230 Euro. Dieser wird nach Angaben der Regierung zurzeit ausgezahlt.

Ein zweiter Heizkostenzuschuss in Höhe von 345 Euro solle kommen, heißt es weiter. Er sei im September 2022 vom Bundeskabinett beschlossen und nun vom Bundesrat gebilligt worden. Eine Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses sei für Ende 2022 beziehungsweise Anfang 2023 geplant.

Daneben erhielten Studierende und Fachschüler eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Nach dem Bundestag habe auch der Bundesrat grünes Licht für das Gesetz gegeben. Es solle am 21.12.2022 in Kraft treten. Bund und Länder entwickeln laut Bundesregierung gemeinsam eine digitale Antragsplattform, über die die Auszahlung beantragt werden kann.

Alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen erhielten zudem eine einmalige 300-Euro-Energiepreispauschale. Wer neben dem Studium arbeitet, wie zum Beispiel Werkstudenten, erhalte somit auch diese. Die Auszahlung sei über den Arbeitgeber im September 2022 erfolgt.

Bundesregierung, PM vom 16.12.2022

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