Energiesteuer: Gesetzentwurf zur Senkung eingebracht
Wiesbadener Wasserverbrauchsteuer: Ist rechtswidrig
Stromsteuer: Gesetzentwurf stellt Senkung für alle in Aussicht
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurfzur Senkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum für alleVerbraucher vorgelegt (BT-Drs. 21/5320). Dieser Mindeststeuersatz beträgt einenEuro pro Megawattstunde (MWh) für die nicht-betriebliche und 0,5 Euro für MWhfür die betriebliche Verwendung.
"Die allgemeine Absenkung vereinfacht dasStromsteuerrecht erheblich, indem sie derzeitige Ausnahme- undBefreiungsregelungen entbehrlich macht", erklärt die Fraktion. Zudemschaffe sie Anreize und verlässliche Rahmenbedingungen für die Elektrifizierungvon Wärmeversorgung und Mobilität. "Mittel- und langfristig trägt diesdazu bei, die Abhängigkeit von volatilen fossilen Energiemärkten zu verringernund die Versorgungssicherheit zu stärken", erklären die Grünen.
Die Mindereinnahmen für den Bund beziffert die Fraktion aufsechs Milliarden Euro. Der Gesetzentwurf soll erstmals bereits am 16.04.2026 imPlenum des Bundestages debattiert werden.
Deutscher Bundestag, PM vom 15.04.2026