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Stromsteuer: Bundesrat verlangt Senkung
Der Bundesrat lehnt die von der Bundesregierung geplanteStreichung von "Deponiegas, Klärgas und Biomasse" aus der Definitionfür Strom aus erneuerbaren Energieträgern ab.
Biomasse werde sowohl im EU-Recht als auch beispielsweise imErneuerbare-Energien-Gesetz sachgerecht als erneuerbarer Energieträgerdefiniert, heißt es in der von der Bundesregierung als Unterrichtung (BT-Drs. 21/2469)vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates zum Entwurf eines Dritten Gesetzeszur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (BT-Drs. 21/1866).Energie aus Biomasse beziehungsweise Biogas leiste einen wichtigen Beitrag zurEnergieerzeugung. Bioenergie könne durch die Gewinnung aus nachwachsendenRohstoffen zudem nachhaltig erzeugt werden. Darüber hinaus sei diese Form derEnergie sowohl grund- als auch spitzenlastfähig.
Außerdem hält der Bundesrat angesichts der deutlich zu hohenStrompreise eine schnellstmögliche und dauerhafte Senkung der Stromsteuer aufdas europäische Mindestmaß für Industrie, Mittelständler und Privathaushaltefür erforderlich. Die Senkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässigeMindestmaß für alle Letztverbraucher, wie es im Koalitionsvertrag zwischenCDU/CSU und SPD ausdrücklich vereinbart worden sei, wäre eine einfacheMöglichkeit zur allgemeinen Entlastung bei den Strompreisen. Derzeit betrageder Stromsteuertarif grundsätzlich 20,50 Euro je Megawattstunde. Für diebetriebliche Verwendung könnte dieser auf 0,50 Euro für eine Megawattstunde undfür die nichtbetriebliche Verwendung auf einen Euro für eine Megawattstundegesenkt werden.
In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung dieVorschläge der Länder zu Biogasanlagen und zur Reduzierung der Stromsteuer ab.Die Herausnahme von Biomasse, Klär- und Deponiegas aus derstromsteuerrechtlichen Begriffsdefinition habe keinerlei Auswirkungen aufRechtsbereiche außerhalb des Stromsteuerrechts. Auch gehe damit kein Verlustder Stromsteuerbefreiung einher. Zur Forderung nach einer allgemeinen Senkungder Stromsteuer erklärt die Regierung, mit ihren Maßnahmen zur Senkung derEnergiepreise werde bereits ein starkes Signal für alle Bereiche der Wirtschaftund zugleich zur Entlastung für private Verbraucher gesetzt. "DieMaßnahmen greifen ab dem 01.01.2026 und geben gezielt Entlastungen: Für dasproduzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft über die Verstetigungder Absenkung der Stromsteuer und für Verbraucher über die Abschaffung derGasspeicherumlage sowie die Senkung der Übertragungsnetzkosten", heißt esin der Gegenäußerung.
Deutscher Bundestag, PM vom 30.10.2025