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Stromausfall in Berlin: Land verzichtet auf City Tax bei Hotelübernachtungen
Das Land Berlin unterstützt die vom Stromausfall imSüdwesten der Stadt betroffenen Menschen durch einen gezielten Verzicht auf dieErhebung der Übernachtungsteuer (City Tax). Für die Dauer der bestehendenNotlage werde bei erforderlichen Hotelübernachtungen keine City Tax erhoben,teilt die Senatsverwaltung für Finanzen mit.
Mit dieser Maßnahme trage das Land Berlin deraußergewöhnlichen Situation Rechnung, in der viele Betroffene ihre Wohnungenvorübergehend nicht nutzen können und auf eine Unterbringung in Hotelsangewiesen sind. Zusätzliche finanzielle Belastungen sollen in dieserNotsituation ausdrücklich vermieden werden.
Ein entsprechendes Informationsschreiben hat dieFinanzverwaltung am 05.01.206 an den Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband fürdas Gastgewerbe (DEHOGA Berlin) übermittelt.
Rechtsgrundlage für den Steuerverzicht sei der LeitfadenÜbernachtungsteuer (Tz. 5.2). Dieser stelle klar, dass Übernachtungen, dieaufgrund der Unbewohnbarkeit der eigenen Wohnung erforderlich werden, dergrundlegenden Daseinsvorsorge – dem Wohnen – dienen. SolcheÜbernachtungsaufwendungen seien daher nicht steuerpflichtig.
Zuständig für die Verwaltung der City Tax ist in Berlinzentral das Finanzamt Marzahn-Hellersdorf. Der reguläre Steuersatz beträgt seitdem 01.01.2025 7,5 Prozent. Im vorliegenden Notfall finde dieser Steuersatzjedoch keine Anwendung.
Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, PM vom 05.01.2026