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Strafrechtliche Verfolgung: Ehemaliger Wirecard-Chefbuchhalter erhält vorläufige Abwehrdeckung aus D&O-Versicherung

10.08.2021

Die D&O-Versicherung muss im Rahmen des bei der Staatsanwaltschaft München gegen den Ex-Wirecard-Chefbuchhalter geführten Ermittlungsverfahrens vorläufige Abwehrkosten in Form von Verteidigungskosten gewähren. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden.

Der Antragsteller war als Director Accounting bei der Wirecard AG für den Bereich Finanzen tätig. Zugleich war er einer der Geschäftsführer der Wirecard Technologies GmbH, die als eine der Tochtergesellschaften der Wirecard AG im so genannten TPA-Geschäft (Third-Party-Acquirer) in Asien tätig war.

Bereits am 07.07.2021 hatte das OLG dem ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG vorläufige Abwehrkosten aus der D&O-Versicherung zugesprochen. Der damalige Beschluss bezog sich ausschließlich auf die Abwehrkosten im Zusammenhang mit einer zivilrechtlichen Inanspruchnahme. Der nunmehrige Beschluss bestätigt die Einstandspflicht für die vorläufige Übernahme von Abwehrkosten im Zusammenhang mit strafrechtlicher Verfolgung.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Der D&O-Versicherung steht der Rechtsbehelf des Widerspruchs zur Verfügung.

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 04.08.2021, 7 W 13/21, nicht rechtskräftig

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