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Steuerzinsen: Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen fordern Senkung auf null Prozent

06.05.2022

Die Bundesländer Hessen, Bayern und Nordrhein-Westfalen fordern, den Satz für die Verzinsung von Steueransprüchen zunächst auf null Prozent festzusetzen. Sie verweisen auf das derzeitige Niedrigzinsumfeld und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Dieses hatte im Juli 2021 entschieden, dass sechs Prozent Steuerzinsen zu hoch sind. Angesichts der allgemein niedrigen Zinsen sei ein derartiger Zinssatz nicht mehr realitätsgerecht. Der Gesetzgeber müsse bis zum 31.07.2022 eine Neuregelung treffen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der am 06.05.2022 im Finanzausschuss des Bundesrates beraten wird, sieht laut Finanzministerium Hessen einen Zinssatz von 1,8 Prozent p.a. vor. Alle drei Jahre soll geprüft werden, ob der Satz noch angemessen ist.

"Die Bundesregierung sollte das Bundesverfassungsgericht, die Realität und die Steuerzahlenden ernstnehmen. Die Höhe der Steuerzinsen muss der Niedrigzins-Wirklichkeit entsprechen. Wir setzen uns daher für eine Absenkung der Steuerzinsen auf null ein. Steuerzinsen würden dann nicht mehr anfallen. Alles andere ist den Steuerzahlenden nicht zu vermitteln", sagten Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU), Hessens Finanzminister Michael Boddenberg und der nordrhein-westfälische Minister der Finanzen Lutz Lienenkämper (beide CDU).

Die Begründung des von der Bundesregierung vorgeschlagenen Zinssatzes von 1,8 Prozent p.a. trage den Vorgaben aus Karlsruhe nicht hinreichend Rechnung. Daher werde auch dieser neue Zinssatz, unabhängig von seiner Höhe, verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen. Rechtssicherheit könne es so nicht geben. "Mit unserer Forderung nach einem Nullzinssatz möchten wir zur Rechtssicherheit und zum Bürokratieabbau beitragen", erklärten die Minister.

Finanzministerium Hessen, PM vom 05.05.2022

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