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Steuerzahlerbund fordert: NRW sollte bei Grundsteuer Niedersachsen folgen

26.09.2025

Während die neue Grundsteuer viele Eigentümer vor Herausforderungen stellt, zeigt Niedersachsen einen Weg, um offensichtliche Ungerechtigkeiten abzufedern. Diesen Weg sollte auch die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen einschlagen, meint der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen.

Die Landesregierung in Niedersachsen habe einen Gesetzentwurf vorgelegt, der es Gemeinden ermöglichen solle, in besonderen Härtefällen die Grundsteuer teilweise oder sogar vollständig zu erlassen. Diese Regelung ziele auf zwei spezifische Gruppen ab, bei denen die Steuerlast unangemessen hoch ausfallen kann:

  • Ehemalige landwirtschaftliche Hofstellen (Resthöfe): Betroffen seien Resthöfe mit einer Nutzfläche von über 300 Quadratmetern, deren Gebäude nicht mehr land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden.

  • Große Grundstücke im Außenbereich, die nicht zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehören: Hierzu zählen laut BdSt beispielsweise große Wiesen, Teiche oder auch private Sportflächen, die sich nicht im Kommunal- oder Vereinsbesitz befinden und auf denen Sportarten ausgeübt werden, die große Flächen benötigen.

Den Gemeinden solle ein großzügiger Ermessensspielraum eingeräumt werden, um auf die individuellen Umstände der Einzelfälle reagieren zu können.

Die in Niedersachsen identifizierten Problemfälle existieren laut BdSt in Nordrhein-Westfalen in ganz ähnlicher Form. Auch hier sähen sich Eigentümer von ehemaligen landwirtschaftlichen Anwesen oder großen, kaum nutzbaren Grünflächen mit einer Grundsteuer konfrontiert, die in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Wert oder zur Nutzbarkeit des Eigentums stehe. Bislang müssten sie versuchen, aus eigener Kraft Änderungen herbeizuführen. Die starre Anwendung der neuen Grundsteuerregeln führe hier zu unbilligen Ergebnissen, die dem Geist des Gesetzes widersprechen, meint der BdSt.

Er fordert die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen auf, sich Niedersachsen zum Vorbild zu nehmen und auch in Nordrhein-Westfalen eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, die es den Kommunen erlaubt, in klar definierten Härtefällen die Grundsteuer per Ermessensentscheidung zu erlassen.

Eine solche Härtefallregelung würde aus Sicht des BdSt nicht nur für dringend notwendige finanzielle Entlastung bei den betroffenen Bürgern sorgen, sondern auch das Vertrauen in eine faire und bürgernahe Steuerpolitik stärken.

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V., PM vom 25.09.2025

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