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Steuerstrafverfahren: Können gegen gemeinnützige Arbeit eingestellt werden
Steuerstrafverfahren können künftig bei geringer Schuld von den Straf- und Bußgeldstellen der Finanzämter auch eingestellt werden, wenn stattdessen gemeinnützige Arbeit geleistet wird. Bislang war das nur gegen Zahlung einer Geldauflage möglich. Das haben das Finanzministerium Baden-Württemberg und das Justizministerium des Landes gemeinsam mit dem "Netzwerk Straffälligenhilfe" auf den Weg gebracht. Die neue Regelung gilt seit dem 01.03.2022.
"Steuerstraftaten, wie Steuerhinterziehung, sind ein Betrug an der Allgemeinheit. Wer Steuern hinterzieht, muss deshalb mit einer Verurteilung rechnen. Das kann künftig in bestimmten Fällen durch gemeinnützige Arbeit vermieden werden. Dadurch können Steuerhinterzieher der Gesellschaft auch etwas zurückgeben", kommentiert Baden-Württembergs Finanzminister Danyal Bayaz von den Bündnisgrünen.
Wie das Finanzministerium Baden-Württemberg angibt, stellen die baden-württembergischen Straf- und Bußgeldstellen jährlich rund 2.000 Steuerstrafverfahren bei geringer Schuld ein. Das betreffe Fälle, bei denen Beschuldigten die Zahlung eines Geldbetrags auferlegt wird – und zwar unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Situation. Konnte die Geldauflage nicht gezahlt werden, hätten ein Verfahren und eine Verurteilung zu einer Geldstrafe gedroht. Wer diese nicht zahlen habe zahlen können, habe in Haft gemusst.
Um ein Verfahren einzustellen, könnten die Straf- und Bußgeldstellen nun entweder – wie bisher – eine Geldauflage oder alternativ dazu auch gemeinnützige Arbeit auferlegen. Dadurch könnten ein Verfahren und somit eine Verurteilung vermieden werden. Beim klassischen Strafrecht, beispielsweise bei Betrugs- oder Diebstahlsdelikten, werde dies bereits praktiziert. Nun werde das auch auf das Steuerstrafrecht übertragen.
Eine entsprechende Pilotphase gab es laut Landesfinanzministerium schon bei der Straf- und Bußgeldstelle des Finanzamts Stuttgart II. Unterstützt worden sei das Pilotprojekt von der gemeinnützigen GmbH "PräventSozial". Sie sei eine Mitgliedsorganisation im "Netzwerk Straffälligenhilfe" in Baden-Württemberg.
Letzteres kümmere sich in Baden-Württemberg für die Justiz in allen Fällen um die Vermittlung gemeinnütziger Arbeit. Vermittelt würden Personen, denen eine Haft bevorsteht, wenn sie eine Geldstrafe nicht zahlen können. Das Projekt "Schwitzen statt Sitzen" ermögliche Verurteilten auf diese Weise, eine Haftstrafe abzuwenden. Ebenso kümmere sich das Netzwerk um die Vermittlung von Verurteilten auf Bewährung und von Beschuldigten bei Verfahrenseinstellungen, die zur Auflage bekommen haben, gemeinnützige Arbeit zu leisten.
Finanzministerium Baden-Württemberg, PM vom 01.03.2022