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Geplanter Zusammenschluss ohne EU-weite Bedeutung: EU-Kommission darf keine Kontrolle anregen
Steuerschäden durch Cum-Ex-Geschäfte: Die Linke fragt nach
Nach den Steuerschäden von Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäften erkundigt sich die Gruppe Die Linke ein einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 20/12678).
Sie fragt nach der Zahl der bekannten Verdachtsfälle, den finanziellen Schäden und den zurückgeholten Steuerschäden. Wissen will sie ferner, welche Maßnahmen die Bundesregierung plant, "um die Aufarbeitung und die Rückholung von Steuerschäden zu beschleunigen".
Deutscher Bundestag, PM vom 03.09.2024