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Steuersachen: Unentgeltliche Hilfeleistung soll im Regelfall zulässig sein
Die bisherige Beschränkung der Erlaubnis zur unentgeltlichenHilfeleistung in Steuersachen auf Angehörige soll aufgehoben werden. Dies siehtein Gesetzentwurf zur Änderung des Steuerberatergesetzes (BT-Drs. 21/4550) vor,den die Bundesregierung hat.
Nach Ansicht der Bundesregierung berücksichtigt die starreBeschränkung auf Angehörige den gesellschaftlichen Wandel und das Vordringenalternativer Lebenskonzepte nicht, die an die Stelle traditioneller familiärerBindungen getreten seien. Damit soll die unentgeltliche Hilfeleistung inSteuersachen im Regelfall zulässig werden. Durch die Neuregelung sollen auch "TaxLaw Clinics" an oder im Umfeld von Hochschulen zulässig werden. In "TaxLaw Clinics" sollen unter Anleitung besonders qualifizierter PersonenHilfeleistungen in Steuersachen angeboten werden. Damit sollen dasehrenamtliche Engagement und die Gewinnung von Nachwuchskräften gefördertwerden.
Außerdem ist in dem Gesetzentwurf eine Modernisierung derVorschriften über Lohnsteuerhilfevereine vorgesehen. Deren Beratungsbefugnissoll erweitert werden.
Der Gesetzentwurf enthält auch eine Änderung desGewerbesteuergesetzes. Damit soll eine Anhebung des Mindesthebesatzes für dieGewerbesteuer auf 280 Prozent vorgenommen werden. Der Bundesrat verlangt inseiner Stellungnahme eine Reihe von Änderungen und Ergänzungen.
Deutscher Bundestag, PM vom 13.03.2026