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Steueroasenabwehrverordnung: Referentenentwurf benennt nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete

11.11.2021

Das Bundesfinanzministerium hat den Referentenentwurf für eine Steueroasenabwehrverordnung veröffentlicht.

Die Verordnung benennt die Steuerhoheitsgebiete, die nach Maßgabe des § 2 Absatz 1 des Gesetzes zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb (Steueroasen-Abwehrgesetz – StAbwG) vom 25.06.2021 nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete sind, soweit sie in der im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke in der jeweils aktuellen Fassung gelistet sind.

Die Rechtsverordnung nennt zudem den Zeitpunkt, ab dem ein bisher als nicht kooperativ genanntes Steuerhoheitsgebiet die Voraussetzungen des § 2 Absatz 1 StAbwG nicht länger erfüllt.

Der Referentenentwurf ist als pdf-Datei auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums (www.bundesfinanzministerium.de) verfügbar.

Bundesfinanzministerium, PM vom 27.10.2021

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