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Steueroasen-Abwehrgesetz: Gesteigerte Mitwirkungspflicht

10.01.2023

Gemäß der gesteigerten Mitwirkungspflicht nach §12 Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG) sind erstmals für das Kalenderjahr 2022 Aufzeichnungen über im StAbwG geregelte Geschäftsvorgänge zu erstellen und an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln. Dies teilt das BZSt mit und kündigt zugleich an, für die Übermittlung der Unterlagen zeitnah ein Online-Formular zur Verfügung zu stellen. Um die Abläufe zu erleichtern, bittet das Amt darum, dieses Online-Formular zu nutzen.

Rückfragen könnten an den Fachbereich Country-by-Country Reporting gestellt werden.

Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 30.12.2022

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