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Steuernachzahlungen und -erstattungen: Wird Vollverzinsung abgeschafft?
Die Zeit zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zum Zins auf Steuernachzahlungen und -erstattungen wird knapp. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat jüngst erste Eckpunkte durchblicken lassen. Stimmen zur Abschaffung der Vollverzinsung würden vernehmbar, meldet der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV).
Das BMF plane, den Zins künftig an den Basiszins der Bundesbank zu koppeln. "Der neue Zinssatz soll in grober Anlehnung an den Basiszinssatz ermittelt werden und ein Mischzinssatz zwischen Guthabenzinsen und Verzugszinsen sein", ließ die parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel in den Medien verlautbaren, so der DStV unter Bezugnahme auf Berichte in der "Welt" und dem "Handelsblatt" jeweils vom 15.02.2022. Wichtig sei, dass die Umsetzung für die Bürger und Unternehmen möglichst einfach sei und Planungssicherheit gegeben werde. Die verfassungskonforme Neuregelung werde das BMF zeitnah angehen.
Auch der DStV spricht sich für eine praktikable Lösung aus. Eine nur jährliche Anpassung und ein Änderungskorridor sollen eine Beständigkeit in der Praxis gewährleisten: Eine Anpassung des Zinssatzes zum Folgejahr sollte aus Sicht des DStV erst dann erfolgen, wenn dessen Änderung zum ersten Juli den Korridor von 0,5-Prozent-Punkten über- beziehungsweise unterschreitet – verglichen zum jeweils geltenden Zinssatz. Im Fall eines negativen Basiszinssatzes oder eines, der bei null liegt, sollte die Zinshöhe – ohne Berücksichtigung des Korridors – auf null Prozent gedeckelt sein, fordert der DStV. Zur Reduzierung bürokratischer Belastungen spricht sich der Verband zudem für eine generelle Begrenzung des Zinslaufs auf vier Jahre aus. Dies könnte die Motivation der Finanzverwaltung erhöhen, die Betriebsprüfungen deutlich näher an die betroffenen Veranlagungszeiträume zu ziehen. Neben früherer Rechtssicherheit hätte dies Bürokratieabbau zur Folge.
Einfach und transparent solle es auch nach anderen politischen Stimmen künftig werden. Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) und Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) sprächen sich für die Abschaffung der Verzinsungsregelung aus. Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordere in ihrem Entschließungsantrag unter anderem, § 233a Abgabenordnung zeitnah ersatzlos zu streichen (vgl. BT-Drs. 20/685). Der Bundestag habe den Antrag der Union am 17.02.2022 an den federführenden Finanzausschuss zur Erörterung überwiesen. Die Stimmen seien sich einig, so der DStV: Ein Verzicht auf die Vollverzinsung sei ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Steuervereinfachung, der sowohl der Finanzverwaltung als auch den Steuerpflichtigen zugutekomme. Ein bemerkenswerter Vorstoß, der sich im Rahmen des BVerfG-Beschlusses bewege und unter dem Gesichtspunkt Bürokratieabbau prüfungswürdig erscheine.
Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 18.02.2022