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Steuernachforderungen und -erstattungen: Neuberechnung von Zinsen aufgrund BVerfG-Rechtsprechung

26.01.2023

Ende Januar 2023 wird die niedersächsische Steuerverwaltung damit beginnen, in allen offenen Steuerfällen rückwirkend ab dem 01.01.2019 die Verzinsung (§§ 233a, 238 Abgabenordnung) von Steuernachforderungen und -erstattungen mit einem Zinssatz von 1,8 Prozent p. a. neu zu berechnen. Hierfür würden die niedersächsischen Finanzämter rund eine Million Zinsbescheide versenden, meldet das niedersächsische Landesamt für Steuern (LfSt).

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 08.07.2021 die bisherige Verzinsung zu einem Zinssatz von sechs Prozent p. a. für verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Neuregelung gefordert. Dies hat der Gesetzgeber getan und die Höhe der Zinsen auf Steuererstattungen und -nachzahlungen rückwirkend ab 01.01.2019 auf 1,8 Prozent p. a. festgelegt.

Steuerbürger, die in noch offenen Steuerfällen eine Steuernachzahlung leisten müssen oder bereits geleistet haben und bei denen hierauf Zinsen mit dem bisherigen Zinssatz von sechs Prozent festgesetzt worden sind, brauchen laut LfSt nichts weiter zu veranlassen. Ein Antrag sei nicht erforderlich. Sie erhielten automatisch eine geänderte Zinsfestsetzung mit dem neuen Zinssatz von 1,8 Prozent.

Aufgrund der großen Anzahl an Bescheiden werde die Bearbeitung in den Finanzämtern einige Zeit in Anspruch nehmen. Das LfSt bittet daher, mit Rückfragen bis Mitte Februar 2023 zu warten, und um Verständnis für gegebenenfalls auftretende Verzögerungen. Zur Beantwortung allgemeiner Fragen rund um die Neuberechnung stünden den Bürgern FAQs auf der Internetseite des LfSt zur Verfügung. Bei weiteren Fragen könne man sich an sein örtlich zuständiges Finanzamt wenden.

Wer eine Steuererstattung erhalten habe, bei der die Zinsen darauf mit dem bisherigen Zinssatz von sechs Prozent festgesetzt worden sind, brauche grundsätzlich keine teilweise Rückzahlung zu fürchten, so das LfSt. Denn insoweit erfolge aus Gründen des Vertrauensschutzes keine Neufestsetzung.

Soweit die Zinsen in den Bescheiden bislang noch nicht festgesetzt wurden, erfolge dies nun für Steuernachzahlungen und -erstattungen mit dem neuen Zinssatz von 1,8 Prozent. In Fällen, in denen die Zinsfestsetzung bisher ausgesetzt war und die Neuberechnung dazu führt, dass die Zinsen wie bisher in Höhe von null Euro im Bescheid festgesetzt würden, werde grundsätzlich kein Bescheid erteilt.

Landesamt für Steuern Niedersachsen, PM vom 25.01.2023

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