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Steuerlicher Grundfreibetrag: Anhebung kommt nicht
Die AfD-Fraktion ist am 08.10.2025 im Finanzausschuss desBundestages mit einem Antrag zur Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrags (BT-Drs.21/603) auf 15.000 Euro gescheitert. Alle anderen Fraktionen erteilten demAnsinnen eine Absage. Derzeit liegt der Freibetrag bei 12.096 Euro.
Zur Gegenfinanzierung hatte die AfD vorgeschlagen, dass "dienicht notwendigen staatlichen Leistungen für Kosten und Folgekosten der von derBundesregierung und den Koalitionsfraktionen geduldeten illegalen Zuwanderungnach Deutschland zurückgeführt" werden. Zudem sollen die Zahlungen an die EUreduziert werden, die nach bisheriger Planung der Bundesregierung im Zeitraumvon 2024 bis 2028 um rund 30 Prozent von 37,2 Milliarden Euro auf 50,9Milliarden Euro steigen sollen.
Vonseiten der Koalitionsfraktionen wurde gegen den Antragargumentiert, dass der Bundeshaushalt eine solche Entlastung derzeit nichtmöglich mache. Darüber hinaus wurde der Antrag als teilweise populistischbezeichnet.
Aus der AfD-Fraktion hieß es dagegen, die Koalition kommeihren Versprechungen nicht nach, die arbeitenden Bürger zu entlasten.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies darauf hin, dass derGrundfreibetrag ohnehin regelmäßig angehoben werde. Der AfD-Antrag seisozialpolitisch ineffizient, fiskalisch unseriös und verteilungspolitischungerecht.
Die Fraktion Die Linke warnte, dass eine Erhöhung dergesamten Steuertarifwerte primär Beziehern hoher Einkommen zugutekomme. DieGegenfinanzierung der Steuersenkung im AfD-Antrag stieß bei der Linken aufAblehnung.
Deutscher Bundestag, PM vom 08.10.2025