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Steuerlicher Grundfreibetrag: AfD-Fraktion für Erhöhung
Die AfD-Fraktion spricht sich für eine Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrages aus. In einem Antrag (BT-Drs. 20/6729) wird die Bundesregierung aufgefordert, den für den Veranlagungszeitraum 2023 vorgesehenen Grundfreibetrag von 10.908 Euro auf 12.600 Euro anzuheben.
Im Jahr 2024 solle der Grundfreibetrag von 11.472 Euro auf mindestens 13.164 Euro festgesetzt werden. Auch in späteren Veranlagungszeiträumen ab dem Jahr 2025 soll nach den Vorstellungen der AfD-Fraktion beim Grundfreibetrag vom bisherigen Bemessungskriterium des steuerfrei zu bleibenden Existenzminimums abgewichen und den Steuerpflichtigen ein höherer Freibetrag zugebilligt werden.
In der Begründung des Antrages wird auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verwiesen, wonach dem Steuerpflichtigen nach Erfüllung seiner Einkommensteuerschuld von seinem Erworbenen zumindest so viel verbleiben müsse, wie er zur Bestreitung seines notwendigen Lebensunterhalts bedürfe. Höhere steuerliche Freibeträge seien aber möglich, schreibt die AfD-Fraktion unter Berufung auf Angaben der Bundesregierung und aus der Steuerwissenschaft. Daher könne der Grundfreibetrag vom Existenzminimum entkoppelt werden, womit auch dem Lohnabstandsgebot entsprochen werde.
Deutscher Bundestag, PM vom 11.05.2023