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Steuerliche Vorteile für Arbeit im Home-Office: Gemeinsame Initiative Hessens und Bayerns

22.09.2020

Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) und Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) wollen das Home-Office für Bürger steuerlich attraktiver machen. Dazu wollen sie die bestehenden Abzugsmöglichkeiten für Arbeitszimmerkosten mit einer so genannten Einfachvariante ergänzen. Diese soll vor allem denjenigen zugutekommen, die nicht die Möglichkeit haben, ein eigenes Arbeitszimmer einzurichten. Eine entsprechende Initiative werden beide Minister am 24.09.2020 in den Finanzausschuss des Bundesrates ein, wie das Finanzministerium Hessen mitteilt.

Um die Pauschale zu erhalten, muss nach den Plänen der Finanzminister der Arbeitsplatz in der Wohnung keine besonderen Voraussetzungen erfüllen. Ob am Küchentisch, in einer Arbeitsecke oder in einem getrennten Raum gearbeitet wird, soll dafür keinen Unterschied machen. "Arbeitnehmer, die grundsätzlich sowohl die Voraussetzungen für die neue Pauschale als auch für den aktuell geltenden Abzug für ein Arbeitszimmer erfüllen, haben damit letztlich ein Wahlrecht", so die beiden Finanzminister.

Der gemeinsame Vorschlag aus Hessen und Bayern trage zur Steuervereinfachung bei und könne helfen, die in der gegenwärtigen Praxis häufigen Konflikte mit dem Finanzamt bei den Arbeitszimmerkosten zu befrieden. Die neue Regelung würde also beiden Seiten helfen: Der Bürger hätte weniger Bürokratie beim Ausfüllen der Steuererklärung und auch die Finanzämter würden entlastet.

Finanzministerium Hessen, PM vom 20.09.2020

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