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Steuerliche Außenprüfung: Zu verwendende betriebswirtschaftliche Begriffe

07.09.2023

In einem aktuellen Schreiben erläutert das Bundesfinanzministerium (BMF) die in der steuerlichen Außenprüfung zu verwendenden betriebswirtschaftlichen Begriffe.

Die Zusammenstellung umfasst Begriffe aus der steuerlichen Prüfungstechnik (Betriebsvergleich) sowie allgemeine betriebswirtschaftliche Begriffe unter Berücksichtigung der Leitsätze für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP) nach der Anlage zur Verordnung PR Nr. 30/53 vom 21.11.1953 (Bundesanzeiger Nr. 244 vom 18.12.1953) und der zwischenzeitlich hierzu ergangenen Änderungsverordnungen.

Das BMF weist darauf hin, dass die Begriffe mit den allgemeinen betriebswirtschaftlichen Begriffen nicht in allen Fällen übereinstimmen. Denn die Begriffe aus der steuerlichen Prüfungstechnik müssten die durch das Steuerrecht gezogenen Grenzen (§§ 4 bis 7i, 9b Einkommensteuergesetz, § 1 Umsatzsteuergesetz) beachten. Ferner würden die Begriffe aus der steuerlichen Prüfungstechnik aus praktischen Gründen in einigen Fällen geringfügig von den Begriffen der Richtsatzermittlung und Richtsatzanwendung abweichen. Das BMF weist in diesem Zusammenhang auf die Vorbemerkungen in den Richtsatzsammlungen hin.

Das ausführliche Schreiben ist auf den Seiten des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) als pdf-Datei abrufbar.

Bundesfinanzministerium, Schreien vom 05.09.2023, IV D 3 - S 1445/20/10007 :005

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