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Steuerkriminalität: Telekommunikationsüberwachung in besonders schweren Fällen geplant

23.02.2021

Der Finanzausschusses des Bundesrates hat am 18.02.2021 einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung der Strafprozessordnung zugestimmt. Wie das Finanzministerium Hessen mitteilt, geht es dabei um mehr Telekommunikationsüberwachung für Fälle besonders schwerer Steuerkriminalität.

Nach derzeitiger Rechtslage sei eine Telekommunikationsüberwachung nur in Fällen der bandenmäßig durchgeführten Umsatz- oder Verbrauchsteuerhinterziehung zulässig. Dies soll nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung künftig auch in anderen Fällen der besonders schweren Steuerhinterziehung und insbesondere unabhängig von der Steuerart möglich sein.

Die Panama Papers und weitere Daten-Leaks hätten sehr deutlich gemacht, dass zur Strafverfolgung alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel eingesetzt werden müssten, so Hessens Finanzminister Michael Boddenberg (CDU), der hierzu auch die Telekommunikationsüberwachung zählt, sollten andere Maßnahmen nicht zum gewünschten Ziel führen. "Wir brauchen mehr Ermittlungsmöglichkeiten, als dies bislang der Fall ist. Der Rechtsstaat muss wehrhaft sein und alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um schwere Steuerhinterziehung zu bekämpfen", so Boddenberg.

Finanzministerium Hessen, PM vom 18.02.2021

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