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Steuerklassen 3 und 5: Steuerzahlerbund gegen Abschaffung

05.03.2024

Das Bundesfinanzministerium plant, die Steuerklassen 3 und 5 abzuschaffen.

Ehegatten hätten dann nur noch die Möglichkeit, die Steuerklassen 4/4 und 4 mit Faktor zu wählen. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) ist dagegen.

"Bei der Steuerklassenkombination 4 mit Faktor entspricht der Lohnsteuerabzug der voraussichtlichen Jahressteuerschuld schon ziemlich genau", so Hans-Ulrich Liebern, Leiter der Steuerabteilung des BdSt Nordrhein-Westfalen. "Nachteile werden sich durch die Abschaffung der Steuerklassenkombination 3 und 5 insbesondere bei den Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld I und Krankengeld ergeben."

Der BdSt spricht sich für die Beibehaltung des Ehegattensplittings aus und plädiert für eine Ausweitung zu einem Partnerschaftstarif. Das Ehegattensplitting sei ein steuerliches System, das viele Vorteile habe und mit vielen unberechtigten Vorurteilen behaftet sei. Man habe kein besseres System, um Familien und ihre individuelle Arbeitsaufteilung angemessen und fair zu besteuern.

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V., PM vom 01.03.2024

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