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Steuergesetzliche Vorhaben: Union scheitert mit Digitalisierungs-Antrag

12.04.2022

Die Unionsfraktion ist am 06.04.2022 im Finanzausschuss des Bundestages mit einem Antrag (BT-Drs. 20/1015) gescheitert, der das Ziel verfolgte, bei steuergesetzlichen Vorhaben künftig deren IT-Umsetzbarkeit im Rahmen der Gesetzesfolgenabschätzung gesondert auszuweisen und damit auch die Digitalisierungskosten dazulegen. Für den Antrag stimmte in der von der stellvertretenden Vorsitzenden Katharina Beck (Grüne) geleiteten Sitzung die CDU/CSU-Fraktion. Dagegen stimmten die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die Fraktionen von AfD und Die Linke enthielten sich.

In der Sitzung erklärte die SPD-Fraktion, die Digitalisierung der Steuerverwaltung sei erfolgreich, weil sie die Verfahren für alle vereinfache. Die Koalition habe im Koalitionsvertrag weitere Maßnahmen vereinbart, zum Beispiel die Schaffung der vorausgefüllten Steuererklärung. Die Koalition werde selbst Maßnahmen vorschlagen und lehne daher den Unionsantrag ab. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärte, es sei ein wichtiges Anliegen, die digitale Transformation in der Steuerverwaltung effizient voranzubringen. Die Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens werde konsequent weiterentwickelt, wie es auch im Koalitionsvertrag stehe. Die im Unionsantrag geforderte IT-Folgenabschätzung dupliziere nur das bestehende Monitoring. Durch eine Verdoppelung werde der Weg aber nicht kürzer. Die FDP-Fraktion warf der Unionsfraktion vor, eine Sammlung von Plattitüden vorgelegt zu haben. Die Union habe 16 Jahre Zeit gehabt, die Digitalisierung voranzubringen.

Die CDU/CU-Fraktion erklärte, es werde bei der Gesetzgebung zu wenig auf die Frage geachtet, wie die digitale Umsetzung erfolgen könne. Die Frage der Digitalisierungstauglichkeit von Gesetzen müsse von Anfang an mitbedacht werden.

Nach Ansicht der AfD-Fraktion werden mit dem Antrag Symptome korrigiert, aber nicht die Ursachen bekämpft. Das Hauptproblem sie die Vielzahl neuer und geänderter Steuergesetze. Die Linksfraktion erklärte, niemand habe etwas gegen die Digitalisierung der Steuerverwaltung. Auch die Ausweisung von Digitalisierungskosten in der Gesetzgebung sei sinnvoll. Fraglich sei aber, ob die Einsparpotenziale aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung exakt dargestellt werden könnten. Es müsse auch darauf geachtet werden, wie viele Arbeitsplätze "wegdigitalisiert" werden könnten.

In ihrem Antrag hatte die Unionsfraktion ausgeführt, trotz der Fortschritte im Rahmen von KONSENS ("Koordinierte Neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung") erscheine die digitale Transformation der deutschen Steuerverwaltung im europäischen und internationalen Kontext verbesserungsbedürftig. Für eine weitere erfolgreiche Digitalisierung der Steuerverwaltung in Bund und Ländern sei es erforderlich, dass schon bei der Steuergesetzgebung die IT-Umsetzung sowohl hinsichtlich der Zielerreichung als auch der Realisierbarkeit geprüft werde.

Deutscher Bundestag, PM vom 06.04.2022

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