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Steuergesetzliche Vorhaben: IT-Umsetzbarkeit nach Willen der Unionsfraktion gesondert auszuweisen

18.03.2022

Bei steuergesetzlichen Vorhaben soll nach dem Willen der Unionsfraktion künftig deren IT-Umsetzbarkeit im Rahmen der Gesetzesfolgeabschätzung gesondert ausgewiesen werden. Damit sollen insbesondere "Umsetzungsaufwände und Zeitschiene der gewählten Gesetzesformulierung transparent" dargelegt werden, heißt es in einem Antrag der Fraktion (BT-Drs. 20/1015) unter dem Titel "Digitalisierungskosten bei steuergesetzlichen Vorhaben darlegen".

Trotz Fortschritte im Rahmen von KONSENS ("Koordinierte Neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung") erscheine die digitale Transformation der deutschen Steuerverwaltung im europäischen und internationalen Kontext verbesserungsbedürftig, führt die Fraktion aus. "Für eine weitere erfolgreiche Digitalisierung der Steuerverwaltung in Bund und Ländern ist es künftig erforderlich, dass schon bei der Steuergesetzgebung die IT-Umsetzung sowohl hinsichtlich der Zielerreichung als auch der Realisierbarkeit geprüft wird. Die Digitalisierungstauglichkeit von Steuergesetzen muss am Anfang stehen", so die Fraktion zur Begründung ihres Antrages weiter.

Deutscher Bundestag, PM vom 16.03.2022

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