Bundesfinanzministerium: Datenerhebung aus 21 Bereichen
Erwerbsminderungsrente – Verfall des Urlaubs: Gilt die 15-Monatsfrist auch bei unterlassener Mitwirkung des Arbeitgebers?
Steuerfreibetrag: Führt zu Milliarden-Ausfall
Die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer obliegt den Ländern. Diese Zuständigkeit sei den Ländern im Zuge der Föderalismusreform von 2006 zugewiesen worden, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 19/20536) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 19/19995). Die Einführung eines Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer sei im Koalitionsvertrag als Prüfauftrag enthalten. Die Prüfung sei noch nicht abgeschlossen.
Die Steuermindereinnahmen für die Länder würden sich bei Einführung eines Freibetrags in Höhe von 100.000 Euro auf rund drei Milliarden Euro jährlich belaufen, rechnet die Bundesregierung vor.
Deutscher Bundestag, PM vom 08.07.2020