Mitglied werden
Suche
Vor Ort
Presse
Menü

Veränderung pro Sekunde

Login
Menü schließen

Menü schließen

Sie sind hier:  Startseite  Bayern  Newsticker-Archiv    Steuererklärungen: Finanzausschuss des B...

Steuererklärungen: Finanzausschuss des Bundesrats macht Weg frei für Fristverlängerungen

28.03.2022

Der Regierungsentwurf des 4. Corona-Steuerhilfegesetzes und damit das Fristenkonzept für Steuererklärungen liegen dem Bundesrat zur Beurteilung vor. Vorab hatten sich der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) und seine Mitgliedsverbände gemeinsam für die Entzerrung der Fristenballung eingesetzt. Die jüngst getroffenen Entscheidungen der Finanzminister der Länder überraschten positiv, so der DStV.

Das von der Bundesregierung geplante Fristenkonzept zur Entlastung des Berufsstands sei ein Lichtblick. Es enthalte unter anderem eine Verlängerung der Frist für die Steuererklärungen 2020 von beratenen Steuerpflichtigen bis Ende August 2022. Zudem sehe es ab dem Veranlagungszeitraum 2021 eine Abschmelzung der Fristverlängerung um jeweils zwei Monate vor. Danach würde etwa die Frist für die Steuererklärungen 2021 am 30.06.2023 enden.

Der DStV und die regionalen Steuerberaterverbände sähen insbesondere die Abschmelzung bereits für 2021 kritisch. Die Grundsteuer-Feststellungserklärungen und die Schlussabrechnungen zu den Corona-Wirtschaftshilfen belasteten die kleinen und mittleren Kanzleien weiterhin zusätzlich – voraussichtlich bis in das Jahr 2024. Sie hätten sich daher in einem abgestimmten Vorgehen an die maßgeblichen bundespolitischen Vertreter und die Finanzministerien der Länder gewandt und sich für die Verlängerung der Frist für die Steuererklärungen 2021 bis Ende August 2023 und danach eine Abschmelzung um jeweils einen Monat eingesetzt, so der DStV.

Am 24.03.2022 habe nun der Finanzausschuss des Bundesrats getagt und seine Empfehlungen zum Gesetzentwurf als Vorbereitung der Stellungnahme des Bundesrats beraten. Angestoßen durch das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern hätten die Finanzminister der Länder die von der Bundesregierung geplante Verlängerung für den Veranlagungszeitraum 2020 nicht abgelehnt, so der DStV. Zusätzlich hätten sie sich unter anderem auf eine Verlängerung der Frist für die Steuererklärungen 2021 von beratenen Steuerpflichtigen bis Ende August 2023 geeinigt. Erst danach solle die Abschmelzung im zweimonatigen Takt einsetzen (vgl. BR-Drs. 83/1/22). Ob sich diese positiven Entwicklungen fortsetzen, hängt laut DStV nun allerdings noch davon ab, ob der Bundesrat am 08.04.2022 den Beschlussempfehlungen folgt und ob der Bundestag den Vorstoß aufnimmt.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 25.03.2022

Mit Freunden teilen