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Steuererklärungen: Bitte um Absehen von Anfragen zum Bearbeitungsstand

30.11.2022

Das bayerische Landesamt für Steuern (LfSt) weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass die Beantwortung von Rückfragen zu einzelnen Anträgen für die Finanzämter zeitintensiv ist. Es bittet daher, von solchen Rückfragen abzusehen.

Gegenwärtig gingen vermehrt Anfragen zum Bearbeitungsstand von eingereichten Anträgen, wie beispielsweise Einkommen- oder Grundsteuererklärungen, bei den Finanzämtern ein. Die Finanzämter seien sich ihrer Verpflichtung als Dienstleister für die Steuerbürger bewusst und hätten das Ziel, dieser Anforderung gerecht zu werden, betont das LfSt. Dazu gehöre auch eine zeitnahe Bearbeitung der Steuerfälle nach Maßgabe der Steuergesetze.

Die jeweilige Bearbeitungsdauer eines Antrags werde allerdings von vielen Faktoren beeinflusst. Hierzu zählten unter anderem auch die aktuellen Gegebenheiten vor Ort (zum Beispiel akuter Arbeitsanfall, notwendige Rückfragen bei Steuerpflichtigen, et cetera). Um eine kontinuierliche und schnellstmögliche Bearbeitung sicherzustellen, bittet das LfSt, von Anfragen nach dem Bearbeitungsstand beziehungsweise nach einer Eingangsbestätigung des jeweiligen Antrags möglichst abzusehen.

Landesamt für Steuern Bayern, PM vom November 2022

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