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Steuererklärungen 2020: Fristverlängerung nimmt Gestalt an

17.01.2022

Nach Angaben des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV) nimmt die Fristverlängerung für Steuererklärungen 2020 Gestalt an. Zwar sei der Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Unterstützung des Anliegens der Steuerberater im Finanzausschuss des Bundestags abgelehnt worden. Die Regierungsfraktionen hätten der Praxis aber eine Perspektive gegeben.

Wie der DStV Ende 2021 berichtete, habe er sich zur Entspannung des coronabedingten Zeitdrucks in den kleinen und mittleren Kanzleien gegenüber den Bundestagsfraktionen weiterhin für Fristverlängerungen eingesetzt. Gleichfalls habe er sich an den Bundesfinanzminister Christian Lindner mit der Stellungnahme gewandt und hierin für ein zeitnahes Viertes Corona-Steuerhilfegesetz geworben, in dem unter anderem die Fristenentzerrung angegangen werden müsse.

DStV-Präsident Torsten Lüth habe darüber hinaus Mitte Dezember 2021 ein Gespräch mit dem neuen finanzpolitischen Sprecher der FDP Markus Herbrand geführt. Neben der Umsetzung der Grundsteuerreform und den steuerlichen Inhalten des Koalitionsvertrags seien die nach wie vor hohen, coronabedingten Zusatzbelastungen in der Praxis erörtert worden. Um den zeitlichen Druck aus der Prüfung und Bearbeitung der wieder zunehmenden Anträge für die Corona-Hilfspakete herauszunehmen, müssten kurzfristig die Ordnungsgeldverfahren bei verspäteter Offenlegung der Jahresabschlüsse 2020 von Kapitalgesellschaften verschoben werden – betonte Lüth. Zudem müsste den Kanzleien Planungssicherheit gegeben werden. Hierfür müsste zeitnah die Frist für die Steuererklärungen 2020 gesetzlich bis Ende August 2022 verlängert werden. Angesichts der anhaltenden Pandemie, der Fortsetzung der Corona-Hilfspakete und der anstehenden Grundsteuererklärungen zur Umsetzung der Reform sei bis 2023 mit erheblichen Zusatzbelastungen zu rechnen. Herbrand und Lüth überlegten laut DStV, wie diese Herausforderungen perspektivisch gelöst werden könnten. Denkbar sei etwa, auch für die folgenden Jahre Fristverlängerungen für die Steuererklärungen einzuführen und den Fristablauf peu à peu auf Ende Februar zurückzuführen.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion griff die Anliegen des DStV erfreulicherweise in einem Entschließungsantrag (BT-Drs. 20/205) im Dezember2021 auf. Danach habe der Bundestag die Bundesregierung dazu auffordern sollen, die Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen 2020 um weitere drei Monate in beratenen Fällen bis zum 31.08.2022 zu verlängern. Der Finanzausschuss des Bundestages hätte den Antrag der Union aber abgelehnt.

Dennoch aber, so der DStV, zeige sich ein Lichtstreif am Horizont. Herbrand habe gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ) hervorgehoben, dass "…das Anliegen des Antrags nachvollziehbar sei. Allerdings müsse ein längerfristiges Konzept her. Eine Verlängerung der Fristen wird kommen." Um aus der Dauerschleife herauszukommen, müsse eine Übergangslösung geschaffen werden, mit der man über einen längeren Zeitraum aus der Fristenverlängerung quasi herauswächst. Herbrand rechnete laut DStV damit, dass diese Regelung im Corona-Steuerhilfegesetz IV verankert werden wird, an dem das Bundesfinanzministerium gerade arbeite. Auch die finanzpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Katharina Beck, und der finanzpolitische Sprecher der SPD, Michael Schrodi, hätten über Twitter zu verstehen gegeben, dass die Regierungskoalition an einer Lösung arbeite.

Deutscher Steuerberaterverband e.V., PM vom 13.01.2022

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