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Steuererklärung: Wichtige Unterlagen ordnen

26.01.2023

Unterlagen, die für die Einkommensteuererklärung von Bedeutung sein können, sollten am besten gleich so abgelegt werden, dass sie bei der Erstellung der Erklärung griffbereit sind. Für Briefpost rät die Lohnsteuerhilfe Bayern zu einem Steuerordner. Allerdings versendeten viele Banken und Versicherungen ihre Nachweise digital. Diese sollten relativ rasch im Postfach abgerufen und in einem digitalen Steuerordner archiviert werden, so die Lohnsteuerhilfe. Denn oftmals seien digitale Dokumente nach Ablauf von zwölf Monaten nicht mehr abrufbar.

Aufzuheben seien die Beitragsrechnungen von Versicherungen. Denn die gezahlten Beiträge für Personenversicherungen könnten unter Umständen bares Geld wert sein. Wer den Höchstbetrag von 1.900 Euro für Angestellte, mitversicherte Familienangehörige oder Beamte mit der Basiskrankenversicherung noch nicht ausgeschöpft hat, könne andere Versicherungsbeiträge, wie für die private Pflege, Unfall-, Zahn-, Zusatzkranken-, Berufsunfähigkeit, Risikolebens- und Haftpflichtversicherung noch absetzen. Bei Privatversicherten und deren Kindern seien die Beitragsrechnungen essentiell, da diese unbedingt in die Steuererklärung müssten.

Auch Spendenbescheinigungen über 300 Euro sollten aufgehoben werden. Bei Spenden an gemeinnützige steuerbegünstigte Organisationen unter 300 Euro reiche ab 2021 ein einfacher Nachweis, wie ein abgestempelter Einzahlungsbeleg, Kontoauszug oder ausgedruckter Nachweis einer Online- oder Paypal-Transaktion. Ab einer Spende von 300 Euro müsse die Spendenbescheinigung der Steuererklärung zwingend beigefügt werden, mit Ausnahme von Einzahlungen auf Sonderkonten zugunsten des Ukrainekriegs oder der Ahrtal-Katastrophenhilfe. Auch Spendenbescheinigungen für Sachspenden, getätigte Aufwendungen oder unbezahlte Zeitspenden gehörten in die Steuererklärung.

Zum Jahreswechsel kämen auch die Bescheinigungen der Banken. Darunter fallen laut Lohnsteuerhilfe die Jahressteuerbescheinigungen, die Kapitalerträge oder Zinsabschläge ausweisen. Auch der Ausweis gezahlter Darlehenszinsen im Rahmen von Kreditverträgen könne unter Umständen wertvoll sein. So könnten zum Beispiel Vermieter diese absetzen, wenn sie mit dem Kredit eine Mietwohnung renoviert haben und mit der Wohnung Einkünfte generieren. Zinsen für einen Ausbildungskredit seien bei den Ausbildungskosten steuerlich anrechenbar. Wer mit einem Kredit beispielsweise einen erforderlichen Treppenlift finanziert, könne die Zinsen den außergewöhnlichen Belastungen steuerlich zuordnen.

Wer einen Sparvertrag für vermögenswirksame Leistungen führt, erhalte eine VL-Bescheinigung Ende Februar von seinem Anlageinstitut. Diese sei für jene Arbeitnehmer relevant, die eine Arbeitnehmersparzulage vom Staat erhalten, so die Lohnsteuerhilfe. Diese betrage für Alleinstehende maximal 43 Euro für VL-Sparverträge oder Bausparer und maximal 80 Euro bei gleichzeitigem Fondssparen mit Aktienfonds. Es gebe sie nur mit dem Einreichen der Bescheinigung beim Finanzamt. Bei Bausparern komme noch die Wohnungsbauprämie in Höhe von maximal 70 Euro ab 2021 für Alleinstehende dazu. Der Antrag sei allerdings an die zuständige Bausparkasse zurückzusenden, die ihn an das Finanzamt weiterleite.

Ende Februar gehe es mit den Jahresbescheinigungen für die Förderung von Riesterverträgen los. Darin würden die Einzahlungen und staatlichen Zulagen vom Anlageinstitut gelistet. Im selben Zeitraum würden ebenfalls die Beitragsbescheinigungen für die Basisrenten (Rürup-Verträge) versendet. Mit dieser könnten die Altersvorsorgebeiträge in den Anlagen der Steuererklärung geltend gemacht werden. Ab 2023 seien diese sogar zu 100 Prozent absetzbar. Dies gelte ebenfalls für die Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, landwirtschaftliche Alterskassen und berufsständische Versorgungseinrichtungen.

Besonders wichtig sind nach Angaben der Lohnsteuerhilfe alle Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen. So versende die Agentur für Arbeit die Bescheide über das Arbeitslosen-, Insolvenz- oder Kurzarbeitergeld. Der Bescheid für ein Übergangsgeld werde von der Rentenversicherung, gesetzlichen Unfallversicherung oder Agentur für Arbeit verschickt, je nachdem, ob es sich um eine Reha-Maßnahme, einen Arbeitsunfall oder eine Behinderung dreht. Geht es ums Mutterschafts- oder Krankengeld, sei die jeweilige Krankenkasse der Absender und Ansprechpartner. Beim Elterngeld sei es die Elterngeldstelle am Wohnort. Lohnersatzleistungen würden übrigens für die Ermittlung des individuellen Steuersatzes herangezogen und verpflichteten zur Abgabe einer Steuererklärung, erinnert die Lohnsteuerhilfe.

Mieter sollten außerdem ihre Nebenkostenabrechnungen aufheben. Hier seien in der Regel Posten enthalten, die Mieter als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerkosten absetzen können. Darunter fielen der Schornsteinfeger, der Hausmeister, eine Reinigungsfirma oder Wachdienste. Alle Überprüfungs-, Wartungs- oder Reinigungsleistungen wie die Reinigung des Treppenhauses und der Gemeinschaftsräume, Rasen mähen und Hecke stutzen, Räumen und Streuen im Winter, Ablesen des Heizungs-, Wasser- und Stromverbrauchs, Wartung des Aufzugs, von Feuerlöschern, Rauchmeldern, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen würden vom Finanzamt anerkannt. Wer die Handwerker- oder Dienstleistung in Auftrag gegeben hat, spiele keine Rolle. Absetzen könne derjenige, der zahlt.

Weiter versende der Arbeitgeber spätestens Anfang Januar die Gehaltsabrechnung für den Monat Dezember. Darin seien alle Daten für die Steuererklärung enthalten, insbesondere das Bruttogehalt, die einbehaltene Lohnsteuer, die Kirchensteuer und die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Übersichtlicher seien diese Daten in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung aufgeführt, die der Arbeitgeber an das Finanzamt übermittelt. Viele dieser Unterlagen liegen dem Finanzamt laut Lohnsteuerhilfe schon vor, da sie von Arbeitgebern, Banken und Versicherungen automatisch an den Fiskus übertragen werden. Die Ausfertigungen für Privatpersonen seien aber dennoch wichtig. Denn auch bei der vorausgefüllten Steuererklärung sei eine Kontrolle der Beträge sinnvoll. Wer seine Steuerdaten in Elster abruft und in seine Steuerformulare digital eintragen lässt, sei nämlich für die Richtigkeit der Daten verantwortlich. Der Automatismus spare Zeit ein, aber dennoch sollte sich der Steuerpflichtige auf jeden Fall die Zeit nehmen, jede Zahl mit seinen Unterlagen manuell abzugleichen und gegebenenfalls zu korrigieren.

Lohnsteuerhilfe Bayern, PM vom 24.01.2023

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