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Steuererklärung für 2020: Erste Bescheide ab Ende März 2021 möglich
Frühestens ab Mitte März 2021 können die Finanzämter mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2020 beginnen. Grund hierfür sind die gesetzlichen Fristen, die Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit lassen, um der Finanzverwaltung die erforderlichen Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen, zur Bearbeitung der Steuererklärung zu übermitteln. Dies teilt das Landesamt für Steuern (LfSt) Rheinland-Pfalz mit.
Zudem stünden den Finanzämtern die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuern in der Regel erst ab Mitte März zur Verfügung. Die ersten Steuerbescheide träfen daher voraussichtlich Ende März/Anfang April 2021 bei den Bürgern ein.
Die Finanzämter bitten laut LfSt darum, von Nachfragen nach dem Stand der Bearbeitung abzusehen.
Die Finanzverwaltung empfehle, die Steuererklärung elektronisch zu erstellen. Dies habe viele Vorteile, so das LfSt: Die Daten seien ohne Papier direkt und digital im Finanzamt verfügbar und könnten somit schneller bearbeitet werden. Zudem könnten mithilfe des Bescheinigungsabrufs zahlreiche, dem Finanzamt bereits elektronisch vorliegende Daten in die Steuererklärung übernommen werden. Diese Belege stünden spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Frist vollständig zur Verfügung. Daneben stünden weitere Serviceleistungen, wie zum Beispiel die vorausgefüllte Steuererklärung oder die sichere Übermittlung von Nachrichten an das Finanzamt, zur Verfügung.
Für die papierlose Übermittlung von Steuererklärungen sei lediglich ein Benutzerkonto mit der Steueridentifikationsnummer unter "www.elster.de" anzulegen. Genaue Anleitungen hierzu fänden sich unter "www.elster.de" oder auf den Internetseiten des Finanzamts (Rubrik ELSTER).
Wer bislang das Programm "ElsterFormular" verwendet hat, könne die Daten aus dem Vorjahr mit einem Klick nun in "MeinELSTER" exportieren. "ElsterFormular" stand laut LfSt letztmalig für die Einkommensteuererklärung des Jahres 2019 zur Verfügung.
Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz, PM vom 01.02.2021