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Steuererklärung 2024: Wann ist die beste Zeit?

21.02.2025

Seit dem 01.01.2025 können die Steuererklärungen für das Jahr 2024 eingereicht werden. Allerdings: Wer mit der Steuererklärung zu früh beginnt, mache sich selbst mehr Arbeit, so die Lohnsteuerhilfe Bayern.

Das liege zum einen daran, dass Arbeitgeber, Banken, Versicherungen, Krankenkassen, die Agentur für Arbeit und andere Institutionen bis zum 28. Februar des Folgejahres Zeit haben, ihre Daten elektronisch an die Finanzämter zu übermitteln. Ohne Lohnsteuerbescheinigung, Rentenbezugsmeldung, Beitragsrechnungen und Jahressteuerbescheinigungen, zum Beispiel für Kapitalerträge, vermögenswirksame Leistungen oder Altersvorsorge, gehe es nicht.

Davon könnten Steuerpflichtige ebenfalls profitieren. Wird die Steuererklärung elektronisch im ELSTER-Portal erstellt, könnten diese Daten vom Finanzamt heruntergeladen und in die eigenen Steuerformulare direkt übernommen werden. So minimiere sich der Zeitaufwand für Selbstersteller. Die übernommenen Daten sollten aber unbedingt auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden, empfiehlt die Lohnsteuerhilfe. Denn der Steuerpflichtige sei hierfür verantwortlich.

Zum anderen beginnen die Finanzämter laut Lohnsteuerhilfe in der Regel erst Mitte März mit der Bearbeitung der Steuererklärungen des Vorjahres. Sie seien darauf angewiesen, dass alle gesetzlichen Neuerungen, unter anderem höhere Freibeträge und Pauschalen, bundesweit in ihre Software zentral eingespielt werden. Zuvor könnten sie ebenfalls nicht starten. Somit seien die ersten Steuerbescheide ab Ende März zu erwarten.

Die Bearbeitungszeit variiere stark von Finanzamt zu Finanzamt und von Bundesland zu Bundesland. Digitale Steuererklärungen über ELSTER würden schneller bearbeitet als Papierformulare. Im schnellsten Fall liege der Bescheid schon nach zwei Wochen vor. Im Durchschnitt müssten Steuerzahler jedoch knapp zwei Monate auf ihren Steuerbescheid warten, so die Lohnsteuerhilfe. Bei sehr komplexen Fällen, fehlenden Unterlagen und Rückfragen könne das Finanzamt bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen.

Eine frühzeitige Abgabe der Steuererklärung lohne sich insbesondere, wenn eine größere Rückerstattung zu erwarten ist. Denn je früher das Geld auf dem eigenen Konto ankommt, desto besser. Eine spätere Abgabe könne im Fall einer zu erwartenden Nachzahlung sinnvoll sein. So bleibe Zeit, die notwendigen Mittel dafür beiseitezulegen.

Selbsterstellern bleibe bei einer Pflichtveranlagung bis zum 31.07.2025 Zeit. Wer einen Steuerberater beauftrage, habe weitere neun Monate Zeit, also bis zum 30.04.2026.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 18.02.2025

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