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Steuererklärung 2022: Ist der Zug bereits abgefahren?

05.03.2024

Die Abgabefrist für das Veranlagungsjahr 2022 ist längst abgelaufen, zumindest für diejenigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.

Ist der Zug bereits abgefahren, bleibt Steuerpflichtigen jetzt nur noch eine Fahrplanänderung: Nämlich, die Steuererklärung durch eine professionelle Steuerberatung anfertigen zu lassen. Auch für Lohnsteuerhilfevereine gelte die Frist bis zum 31.07.2024. Hierauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 27.02.2024

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