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Steuererklärung 2021: Jetzt noch freiwillig einreichen
Wer nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben,sollte das freiwillig tun. Denn das lohnt sich meist, so die LohnsteuerhilfeBayern. Nach einer Auswertung des Statistischen Bundesamts hätten 86 Prozentaller Steuererklärungen im Jahr 2021 zu einer Erstattung geführt. ImDurchschnitt habe das Finanzamt 1.172 Euro zurück überwiesen.
Eine freiwillige Steuererklärung sei bis zu vier Jahrerückwirkend möglich. Für das Steuerjahr 2021 ende die Frist am 31.12.2025.
Bei der Lohnsteuer werde unterjährig ein Teil des Einkommensals Vorauszahlung an das Finanzamt abgeführt, erläutert die Lohnsteuerhilfe denHintergrund. Dabei würden pauschale Annahmen getroffen, ohne die individuellenLebensumstände des Steuerpflichtigen zu berücksichtigen. Eine Steuererklärunglohne sich daher in den meisten Fällen, insbesondere für Beschäftigte mitzusätzlichen beruflichen Ausgaben. Aufwendungen für den Beruf, die denArbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro für das Jahr 2021 übersteigen, schlügensofort zu Buche. Bereits bei einer einfachen Entfernung von 15 Kilometernzwischen Wohnung und Arbeitsplatz werde dies erreicht. Wer weiter pendelt, habedeutlich höhere Werbungskosten. Wurde wegen Corona zu Hause im Homeofficegearbeitet, könnten rückwirkend bis zu 600 Euro Homeoffice-Pauschale angesetztwerden. Auch Weiterbildungskosten und gekaufte Arbeitsmittel seien Posten, vondenen das Finanzamt ohne Steuererklärung nichts erfährt.
Ausgaben im privaten Umfeld reduzieren laut LohnsteuerhilfeBayern ebenfalls das steuerpflichtige Einkommen. Für Wohnräume könntenbeispielsweise Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen geltendgemacht werden. Auch in der Mietnebenkostenabrechnung gebe es einige absetzbarePosten. Eltern profitierten zudem von Kinderbetreuungskosten und pflegendeAngehörige vom Pflegepauschbetrag. Auch Krankheitskosten, ein Behinderungsgradund Altersvorsorgebeiträge könnten die Steuerbelastung senken. Gleiches gilt derLohnsteuerhilfe zufolge für Unterhaltszahlungen, die Kirchensteuer oder größereSpenden.
Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., PM vom 18.11.2025