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Steuererklärung 2019: Fristverlängerung in trockenen Tüchern
Mit dem Bundesratsbeschluss vom 12.02.2021 ist es amtlich: Die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen 2019 ist bis zum 31.08.2021 verlängert. Der Präsident der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Hartmut Schwab zeigt sich erleichtert. Die Entlastung stärke dem Berufsstand den Rücken.
Denn Steuerberater trügen unter anderem mit der Beantragung der Corona-Hilfen maßgeblich dazu bei, die Wirtschaft über Wasser zu halten. Nun löse sich die angespannte Lage etwas: Steuerberater könnten sich nun für ihre Mandanten und deren wirtschaftliches Überleben einsetzen, ohne kostspielige Verspätungszuschläge zu riskieren.
Allerdings berge die neu gewonnene Zeit auch Tücken, so die BStBK. Deswegen appelliert Schwab an alle Berufsträger, trotz Fristverlängerung die Steuererklärungen 2019 zeitnah abzugeben und nicht weiter aufzuschieben als unbedingt notwendig. Sonst laufe man Gefahr, die darauffolgenden Steuererklärungen für 2020 "wie eine große Bugwelle" vor sich herzuschieben. Nun gelte es, vorausschauend zu handeln und auch die eigenen Mandanten zu bitten, ihre Unterlagen für die Steuererklärung zeitnah einzureichen.
Bundessteuerberaterkammer, PM vom 17.02.2021