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Steuerentlastung: Steuerzahlerbund macht Vorschlag für fairen Einkommensteuertarif 2022

12.04.2022

Damit die ungerechte kalte Progression komplett abgebaut wir, müsse das aktuell diskutierte Steuerentlastungsgesetz 2022 viel weitergehen. Dies fordert der Bund der Steuerzahler e.V. (BdSt). Deshalb habe das Deutsche Steuerzahlerinstitut (DSi) des BdSt einen Änderungsvorschlag entworfen: "Neufassung des § 32a des Einkommensteuergesetzes rückwirkend zum 1. Januar 2022."

Der BdSt reagiert damit eigenen Angaben zufolge auf den Regierungsentwurf des Steuerentlastungsgesetzes 2022, das am 08.04.2022 in erster Lesung im Bundestag debattiert wurde. Dieser Entwurf sehe im Kern vor, zugunsten der Steuerzahler den Einkommensteuertarif 2022 an die gestiegene Inflation anzupassen und damit die kalte Progression zu dämpfen: Hierzu solle der Grundfreibetrag 2022 gegenüber dem Grundfreibetrag 2021 nicht nur wie bislang um die im Herbst 2020 prognostizierte Inflationsrate 2021, sondern um die tatsächliche Inflationsrate 2021 (3,1 Prozent) sowie zusätzlich um eine prognostizierte Inflationsrate 2022 (3,0 Prozent) angehoben werden. Zum vollständigen Abbau der kalten Progression müssten alle Tarifeckwerte und nicht nur der Grundfreibetrag indexiert werden, betont der BdSt. Zudem sollte eine möglichst aktuelle Inflationsprognose berücksichtigt werden: So gehe die Bundesbank derzeit davon aus, dass in 2022 mit einer Inflationsrate von fünf Prozent zu rechnen sei.

Das DSi schlage daher vor, dass im nun startenden Gesetzgebungsverfahren der Einkommensteuertarif 2022 mit folgenden Maßgaben überarbeitet wird:

1. Anhebung des Grundfreibetrags um 3,1 Prozent (Inflation 2021) und um weitere 5,0 Prozent (jüngste Inflationsprognose der Bundesbank für 2022)

2. Analoge Anhebung aller anderen Tarifeckwerte 2022.

Nach den Prognosen des BdSt würde diese Tarifnovellierung im Jahr 2022 mit gesamtstaatlichen Steuermindereinnahmen von rund zwölf Milliarden Euro verbunden sein. Ohne die Reform wäre dieser Betrag der Inflationsgewinn des Fiskus‘ infolge eines unzureichenden Abbaus der kalten Progression.

Die Tarifnovellierung würde allen Einkommensteuerzahlern zugutekommen, so das Fazit des BdSt. Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen profitierten – gemessen an ihrer Einkommensteuerlast – sogar überproportional.

Bund der Steuerzahler e.V., PM vom 08.04.2022

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