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Steuerdaten: Technischer Fehler bei Übermittlung

01.03.2022

Nach einem technischen Fehler bei der Übermittlung von Umsatzsteuerbeträgen an ausländische Finanzbehörden erkundigt sich die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 20/786). Die Bundesregierung soll angeben, wie es zu diesem Fehler gekommen und was unternommen worden sei, um in Zukunft diesen oder ähnliche Fehler zu vermeiden.

In der Vorbemerkung zur Kleinen Anfrage wird erläutert, dass im Rahmen einer Sonderregelung sich nicht im EU-Binnenmarkt ansässige Unternehmen für eine Steueridentifizierung in einem einzigen EU-Mitgliedstaat entscheiden könnten. In diesen Fällen würden Umsatzsteuerdaten an andere Mitgliedstaaten übermittelt. Durch den technischen Fehler sei statt des gemeldeten Umsatzsteuerbetrags für das jeweilige Land die Summe der insgesamt in Deutschland gemeldeten Umsatzsteuer an die Mitgliedstaaten übermittelt worden.

Die Bundesregierung soll in diesem Zusammenhang auch angeben, was sie unternommen hat, um die betroffenen Steuerpflichtigen vor unberechtigten Nachforderungen zu schützen.

Deutscher Bundestag, PM vom 25.02.2022

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