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Steuerdaten aus Dubai: Gehen jetzt an die Länder

18.06.2021

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat am 16.06.2021 Daten aus Dubai zur steuerstrafrechtlichen Prüfung an die Bundesländer übermittelt. Es hatte die Daten zuvor im Auftrag des Bundesfinanzministeriums (BMF) erworben, um Steuerstraftaten aufzudecken. Nach Mitteilung des BZSt ist es das erste Mal, dass das Amt eigenständig Daten, die unter anderem für die Besteuerung wesentlich werden, erworben hat.

Die Daten habe das BZSt den jeweiligen obersten Finanzbehörden der Länder zugeordnet. Nun seien sie an die Länder zur Prüfung übergeben worden, damit sie dort auf steuerstrafrechtliche Aspekte geprüft werden können und über die Einleitung von steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren entschieden werden kann.

Jetzt sei die Steuerfahndung am Zug, die Täter aufzuspüren und ihrer gerechten Strafe zuzuführen, sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD). BZSt-Präsidentin Maren Kohlrust-Schulz erläuterte, als Bundesbehörde und als zentraler Dienstleister der Finanzverwaltung sei das BZSt für den Ankauf von Daten dieser Art prädestiniert. Die Auslandsdaten werde man im Wege des internationalen Informationsaustauschs ebenfalls den betroffenen Ländern zur Verfügung stellen.

Das BMF hatte das BZSt am 14.01.2021 beauftragt, die Verhandlungen mit einem anonymen Informanten zu führen und die Daten zu erwerben. Nach Abschluss der Verhandlungen hat das BZSt die Daten am 10.02.2021 erworben. Seit diesem Zeitpunkt seien die Daten aufbereitet worden, damit sie den zuständigen Ländern zur Auswertung zur Verfügung gestellt werden können, so das BZSt.

In den Daten seien umfassende Informationen zu Millionen von Steuerpflichtigen weltweit und zu mehreren Tausend deutschen Steuerpflichtigen enthalten, die über Vermögen in Dubai verfügen. Mithilfe der erworbenen Daten sollen unter anderem Steuerstraftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung aufgedeckt werden. Die Daten könnten Erkenntnisse über unbekannte Vermögenswerte liefern und Rückschlüsse auf nicht erklärte Einnahmen.

Bundeszentralamt für Steuern, PM vom 16.06.2021

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